Fallbeispiel
Im August 2025 eröffnete die Ermittlungsbehörde ein Strafverfahren gegen Wladimir Tschertow und warf dem Krim-Bewohner die Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation vor. In Aluschta, Jalta sowie in den Ortschaften Partenit und Lasurnoje fanden mehrere Hausdurchsuchungen statt. Zwei Tage später entschied das Gericht über eine vorbeugende Maßnahme für Wladimir – ein Verbot bestimmter Handlungen. Später unterstellte man ihn der Haftverschonung unter Auflagen. Im September wurde er in die Liste von Rosfinmonitoring aufgenommen. Im Juli 2026 wurde ein weiteres Strafverfahren gegen den Gläubigen eingeleitet – wegen der Finanzierung einer verbotenen Organisation.
