NAME: Sushilnikov Sergey Vasiliyevich
Geburtsdatum: 10. Januar 1957
Aktueller Stand in der Strafsache: Verurteilte Person
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1)
Derzeitige Einschränkungen: Bewährungsstrafe
Satz: Strafe in Form von 6 Jahren Freiheitsstrafe mit Entzug des Rechts auf Bildungstätigkeit in allen Arten von Bildungseinrichtungen für die Dauer von 5 Jahren, mit Freiheitsbeschränkung für die Dauer von 1 Jahr, die Strafe in Form einer Freiheitsstrafe gilt als bedingt mit einer Probezeit von 4 Jahren

Biographie

Der 64-jährige Sergej Sushilnikow, ein friedlicher Rentner und Arbeiterveteran aus Nowokusnezk, wurde im Juni 2021 wegen seines Glaubens verfolgt. Sein Haus wurde durchsucht, der Gläubige selbst wurde des Extremismus bezichtigt und ihm wurde eine schriftliche Verpflichtung abgenommen, das Haus nicht zu verlassen.

Sergej wurde im Januar 1957 in der Stadt Korkino in der Region Tscheljabinsk geboren. Als Kind liebte er verschiedene Sportarten. Er war der Meister der Stadt bei den Schülern in Leichtathletik, Basketball, Volleyball und Tischtennis.

Sergey schloss sein Studium an der Korkinsky Mining and Construction College mit Auszeichnung ab. Er arbeitete als Mechaniker in der Wohnungs- und Kommunalverwaltung, als Vorarbeiter und Leiter des Bezirkskesselhauses, als Schleifer in der Anlage. Nach seiner Pensionierung arbeitete er bis 2019 als Hausmeister. Er wurde wiederholt mit Ehrenurkunden und Geldpreisen für gewissenhafte Arbeit ausgezeichnet und erhielt den Ehrentitel eines Veteranen der Arbeit.

1979 heiratete Sergej Tatjana, die er während seines Studiums an einer technischen Schule kennengelernt hatte. Nach der Hochzeit zog das Paar zum Vertrieb nach Nowokusnezk. Sergej und Tatjana haben zwei Töchter großgezogen. Heute sind beide verheiratet und haben Kinder. Die Sushilnikovs lieben es, in der Natur spazieren zu gehen, Pilze zu sammeln, Hausarbeit zu erledigen und Gäste zu empfangen.

1995 kaufte Sergey eine Bibel und begann aus Neugier darin zu lesen. Sergejs Verwandter, ein Zeuge Jehovas, half ihm, dieses Buch besser zu verstehen. Dank des aufmerksamen Lesens der Bibel hörte Sergej mit dem Rauchen und Fluchen auf. Seine innere Konsequenz und die sich erfüllenden Prophezeiungen in diesem Buch veranlassten ihn bald, ein Zeuge Jehovas zu werden. Seiner Frau Tatjana gefielen Gottes Verheißungen für die Zukunft. Daraufhin wurde sie Christin.

Die Strafverfolgung wirkte sich auf die finanzielle Situation der Sushilnikovs aus - Sergejs Bankkonten wurden gesperrt und die Wohnung muss repariert werden, da die Sicherheitskräfte bei der Durchsuchung das Eigentum beschädigt haben. Darüber hinaus wirkte sich die Verfolgung auf ihren emotionalen Zustand aus. Sergey sagt: "Wir sind immer noch ängstlich, wir zittern bei jeder Türklingel. Wenn wir zum Ermittler, zum Gericht vorgeladen werden, erleben wir Stress - der Blutdruck steigt, die Kopfschmerzen beginnen. Die Töchter von Sergej und Tatjana machen sich Sorgen um ihre Eltern, rufen sie regelmäßig an und fragen, ob sie mit einer neuen Suche zu ihnen gekommen sind.

Fallbeispiel

In den Jahren 2019 und 2020 hörte der FSB Telefongespräche von Gläubigen von/nach Nowokusnezk ab und machte Audio- und Videoaufnahmen von Gottesdiensten. Im Juni 2021 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen den Gewerkschaftsveteranen Sergej Sushilnikow. Der friedliche Gläubige wurde beschuldigt, die Aktivitäten der LRO der Zeugen Jehovas fortzusetzen und Gespräche zu führen, “um die Aktivitäten dieser verbotenen Organisation zu fördern”. Seine Wohnung wurde durchsucht, wobei die Sicherheitskräfte Gewalt gegen Sergej und seine Frau anwandten und Eigentum beschädigten. Der Gläubige war verpflichtet, zu erscheinen, und später eine schriftliche Verpflichtung, nicht zu gehen. Im Juli 2021 wurde er in die Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring aufgenommen und seine Konten gesperrt. Das Strafverfahren gegen Sushilnikov wurde im Februar 2022 vor Gericht gebracht. Nach 11 Monaten wurde der Gläubige zu 6 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Berufungsgericht schloss sich dieser Entscheidung an.
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