NAME: Malchugova Amaliya Aleksandrovna
Geburtsdatum: 1. Februar 1948
Aktueller Stand in der Strafsache: Angeklagter
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1.1), 282.2 (2)
Derzeitige Einschränkungen: Anerkennungsvereinbarung

Biographie

Amalia Maltschugowa war 77 Jahre alt, als Ermittlungsbeamte im Oktober 2025 in ihr Haus eindrangen und ein Fenster einschlugen. Der alten, behinderten Frau wurde Extremismus vorgeworfen, weil sie ihren Überzeugungen als Zeugin Jehovas treu geblieben ist.

Amalia wurde im Februar 1948 im Krasnojarsker Gebiet geboren. Ihre Eltern waren aufgrund ihrer Nationalität von Repressionen betroffen und wurden 1941 aus der Republik der Wolgadeutschen ausgewiesen. Ihr Vater verbrachte sieben Jahre in Uranminen des Uralgebiets in einer Arbeitsarmee – einem System der Zwangsarbeitsmobilisierung in der UdSSR während des Zweiten Weltkrieges. Amalia wuchs in einer großen Familie mit sieben Kindern auf und war das dritte Kind.

Viele Jahre arbeitete Amalia als Krankenschwester in der Physiotherapie. 1999 ging sie nach Dienstjahren in den Ruhestand.

Mit der Religion der Zeugen Jehovas kam Amalia 1991 in Kontakt. Fünf Jahre später ließ sie sich taufen.

Amalia wurde 2018 zur Witwe. Ihr Ehemann teilte ihre religiösen Ansichten. Er war Regisseur und brachte gemeinsam mit Freunden mehrfach biblische Szenen auf die Bühne.

Amalia leidet an mehreren schweren Erkrankungen, darunter Bluthochdruck, Diabetes und Osteoporose. Durch die Sperrung ihrer Bankkarte blieb sie fast zwei Monate ohne Geld zum Leben. Die Nachbarn machen sich Sorgen um die Gläubige.

Fallbeispiel

Im Oktober 2025 leiteten Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen die Bewohner der Stadt Ujar, Viktor Kononow und Aflatun Safarow, ein. In ihren Häusern fanden Hausdurchsuchungen statt, danach wurden die älteren Männer in Untersuchungshaft genommen. Im Februar 2026 wurden Sergej Soroka, Alexander und Sachar Wakarew sowie Iwan Starikow festgenommen; Starikow wurde ins Untersuchungsgefängnis gebracht. Die Ermittler werteten die Durchführung friedlicher Gottesdienste als Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation und Teilnahme daran. Im Frühjahr 2026 entschied das Gericht, Iwan Starikow und Aflatun Safarow unter Hausarrest zu stellen.
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