Fallbeispiel
In Kasan leitete das Ermittlungskomitee im Juni 2024 ein Strafverfahren nach Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 und Artikel 282 Absatz 2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches gegen Unbekannt ein, später wurden zwei Gläubige, Robert Ischberdin und Sergej Starikow, angeklagt. Im Juni wurden unter Beteiligung des Innenministeriums und des FSB Durchsuchungen durchgeführt; Persönliche Gegenstände wurden beschlagnahmt. Im April 2025 wurden beide verhört und in den Status der Angeklagten versetzt, wobei eine Anerkennungsvereinbarung getroffen wurde.