Fallbeispiel
Im April 2026 leitete die nordossetische Ermittlungsbehörde ein Strafverfahren gegen Kristina Basrowa ein. Die Teilnahme an Gottesdiensten wurde von den Ermittlern der Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation gleichgestellt. Im Mai wurde die Frau erneut zur Vernehmung vorgeladen, anschließend verbrachte sie 2 Tage im Polizeigewahrsam und wurde danach unter Hausarrest gestellt.
