Marija Gareewa
Marija Gareewa
Hinter Gittern und Stacheldraht: Gläubige aus Ufa zwangsweise in psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen
BaschkortostanMaria Gareewa (36), eine Zeugin Jehovas aus Ufa, befindet sich seit dem 22. Juni 2026 in einer psychiatrischen Klinik. Sie wurde auf Anordnung des Gerichts gezwungen, dort für eine Begutachtung untergebracht zu werden. Am 6. Juli 2026 bestätigte das Berufungsgericht die Rechtmäßigkeit der Unterbringung, doch die Gläubige und ihre Verteidigung betonen: Die Zwangseinweisung ist rechtswidrig und verletzt Marias Rechte.
Die Gläubige ist im speziellen gerichtspsychiatrischen Bereich der Republikanischen Klinik für Psychiatrie der Stadt Ufa untergebracht – ein separat stehendes Gebäude, umgeben von einem drei Meter hohen Zaun mit Stacheldraht, Sicherheitsdienst, Kameras und Gitterfenstern.
Im Februar leitete die baschkirische Ermittlungsbehörde Strafverfolgung gegen sechs Gläubige ein, darunter Maria Gareewa. Im Zuge der Voruntersuchung wurden bei allen Beteiligten standardmäßige ambulante Gutachten durchgeführt. Während dieser Untersuchung, wie Marias Berufungsantrag beschreibt, „übernahm die Ärztin faktisch die Rolle einer Ermittlungsbeamtin“ und drohte zweimal mit der Einweisung in eine stationäre Einrichtung. Die Gläubige verweigerte die Antworten auf Fragen zum Ermittlungsverfahren und berief sich dabei auf ihr im Grundgesetz verankertes Recht, nicht gegen sich selbst aussagen zu müssen. Dabei sprach sie offen über ihr Privatleben. Der Gutachter, später auch die Ermittlungsbeamten, bewerteten dies als Grundlage für die Unterbringung im Krankenhaus. Am Ende beschloss das Bezirksgericht Ordschnikidse von Ufa am 22. Juni 2026, die Gläubige zu einer stationären psycho-psychiatrischen Begutachtung zu schicken.
Maria legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein. „Gerade meine Weigerung, auf Fragen zum Kern des Strafverfahrens zu antworten, führte dazu, dass das ambulante Gutachten als ‚unzureichend‘ angesehen wurde. Die Wahrnehmung meines verfassungsrechtlichen Rechts darf keine negativen Folgen haben, und die Verweigerung der Aussage gegen sich selbst weist nicht auf ein psychiatrisches Problem hin“, hieß es in ihrer Beschwerde an das Oberste Gericht von Baschkortostan. Maria betonte zudem, dass sie niemals in psychiatrischer Behandlung war und bisher keine psychiatrische Hilfe in Anspruch genommen hat. Die Akten enthalten keinerlei Hinweise auf Auffälligkeiten im Verhalten oder der Entwicklung.
Die Begründung für die Zwangseinweisung beschränkt sich auf die allgemeine Formulierung: „für eine tiefere Untersuchung psychischer Vorgänge und zur Präzisierung der Diagnose“ – ein solcher Grund ist im russischen Gesetz nicht vorgesehen. Darüber hinaus wurde Maria vom Ermittler erst eine Stunde vor der Gerichtssitzung mit dem Ergebnis des ambulanten Gutachtens und dem Beschluss zur Einweisung in die Klinik vertraut gemacht, wodurch ihr die Möglichkeit genommen wurde, sich auf die Verteidigung vorzubereiten.
Maria Gareewa bereitet derzeit eine Kassationsbeschwerde vor, während sie weiterhin in der Klinik verbleibt. Die Bedingungen sind stark eingeschränkt: Persönliche Gegenstände, darunter Unterwäsche, werden vom Personal in einem separaten, verschlossenen Raum aufbewahrt. Bei ihrer Aufnahme erhielt Maria einen Schlafanzug, der mehrere Größen zu groß war. In das Zimmer darf sie nur Toilettenpapier und Seife mitnehmen.
Nach Auffassung des UN-Menschenrechtsausschusses stellt eine zwangsweise und unbegründete Unterbringung eine Form der Freiheitsberaubung dar, verletzt die Menschenrechte und kann erheblichen Schaden verursachen. Zeugen Jehovas in Russland erleben solche Vorgehensweisen nicht zum ersten Mal: 2019 wurde Timofei Zhukow, ein Gläubiger aus Surgut, unrechtmäßig für 14 Tage in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Später wurde die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen anerkannt.






