Jelena Schestopalowa am Tag ihrer Verurteilung. Juni 2026

Jelena Schestopalowa am Tag ihrer Verurteilung. Juni 2026

Jelena Schestopalowa am Tag ihrer Verurteilung. Juni 2026

Ungerechte Urteile

Weiteres Urteil gegen einen Zeugen Jehovas in Birobidschan. Bewährungsstrafe für Jelena Schestopalowa

Jüdisches Autonomiegebiet

Das Bezirksgericht Birobidschan der Jüdischen Autonomen Oblast verurteilte am 24. Juni 2026 die 60-jährige Jelena Schestopalowa zu 2,5 Jahren auf Bewährung wegen Beteiligung an Aktivitäten einer Organisation, die vom Staat als extremistisch eingestuft wurde. Der Kern der Anklage stützt sich darauf, dass die Gläubige mit Freunden die Bibel las.

„Verfolgung kann sogar Freude bringen, wenn man nach Möglichkeiten sucht, würdevoll durchzuhalten. Für mich als Christin ist das eine Ehre“, fasste Jelena die Ereignisse der letzten Jahre zusammen. „Meine Freunde haben mich unterstützt... Einmal erhielt ich aus einer Nachbarstadt Geschenke und selbst gemalte Karten von Kindern. Ich erinnere mich an die Worte: ‚Träume haben kein Verfallsdatum. Gib nicht auf!‘. Das hat mich zu Tränen gerührt.“

Das Strafverfahren gegen Jelena wurde im Oktober 2025 vom FSB eingeleitet. Bald darauf fand bei ihr eine Hausdurchsuchung statt. „Ich hatte nicht die geringste Spur von Angst. Ich habe einen Grund gesucht, die Beamten zu loben, zum Beispiel für ihren Takt und ihre Höflichkeit. Ich bin ein friedlicher Mensch“, erzählte die Gläubige. Bemerkenswerterweise kamen die Ermittlungsbeamten genau in dem Moment, als Jelena sich auf den Weg zu einer Gerichtsverhandlung im Fall ihrer Tochter Wladlena Kukawiza machte. Zu diesem Zeitpunkt war diese bereits zu 4,5 Jahren auf Bewährung verurteilt worden; es standen aber noch zahlreiche Termine im Berufungsverfahren bevor. „Ich habe mir um Wladlena mehr Sorgen gemacht als um mich selbst. Wir versuchen, einander zu unterstützen und auch anderen eine verlässliche Hilfe zu sein“, sagt Jelena.

Gegen Jelena begann das Gerichtsverfahren im April 2026. Schon in den ersten Sitzungen las der Staatsanwalt eine große Menge schriftlicher Materialien vor, die keinen Bezug zu Jelena hatten: es wurden Dokumente aus dem Jahr 2015 verlesen, die außerhalb des zur Last gelegten Zeitraums lagen, sowie Unterlagen aus dem Verfahren gegen einen anderen Angeklagten – Oleg Postnikow. Dazu gehörten unter anderem Protokolle von Hausdurchsuchungen und Listen der bei ihm beschlagnahmten Gegenstände.

Jelena hält die Anklage für unrechtmäßig und unbegründet. „Ich bin nicht die Einzige, die strafrechtlich verfolgt wird. In unserer Stadt sind noch einige andere Personen von Strafverfolgung betroffen, die niemandem Schlechtes getan oder Schaden zugefügt haben. Sie sind – genau wie ich – ehrliche Mitglieder der Gesellschaft“, sagte die Gläubige in ihrem letzten Wort. In Birobidschan werden 32 Zeugen Jehovas strafrechtlich verfolgt.

Fall Schestopalowa in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Oktober 2025 erfuhr Jelena Schestopalowa, eine Bewohnerin aus Birobidschan, dass gegen sie ein Strafverfahren eröffnet wurde, weil sie gemeinsam mit Freunden die Bibel las. In ihrem Zuhause fand eine Hausdurchsuchung statt. Das Verfahren gelangte im März 2026 vor Gericht, und im Juni wurde das Urteil gesprochen: 2,5 Jahre auf Bewährung. Im August prüfte das Gericht der Jüdischen Autonomie die Berufung und bestätigte das Urteil ohne Änderungen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
„setzte die Tätigkeit der genannten extremistischen Organisation fort ... in Form einer kollektiven religiösen Versammlung, die dem Typ ‚Predigtdienst der Anhänger der religiösen Organisation Zeugen Jehovas‘ entspricht und aus ... dem Singen von Liedern aus einer speziellen Sammlung der religiösen Lehre der Zeugen Jehovas, Gebeten und Predigten besteht.“ (aus dem Beschluss zur Einleitung eines Strafverfahrens)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12507990001000025
Eingeleitet:
3. Oktober 2025
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsbehörde des FSB Russlands für das Autonome Gebiet Jüdischer Oblast
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-240/2026
Gericht erster Instanz:
Birobidzhanskiy District Court of the Jewish Autonomous Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Svetlana Zemtsova
Fallbeispiel
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