Wasilij Schischkin
Wasilij Schischkin
Am 4. Juni 2026 fällte Richterin Jelena Sarubina vom Bezirksgericht Rudnitschnoje ein Schuldspruch gegen den 54-jährigen Wasilij Schischkin. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 8,5 Jahren Straflager gefordert. Der Gläubige wurde in Haft genommen.
„Ich bekenne mich nicht aus Trotz, Stolz oder fehlender Reue schuldig des Extremismus, sondern weil der Gottesdienst keine Straftat sein kann“, erklärte Wasilij in seinem Schlusswort.
Nach den Worten von Wasilij wurde im Gerichtsverfahren nur festgestellt, dass er ein Zeuge Jehovas ist, während niemand Beweise für eine tatsächliche Straftat vorlegte. Sein jüngerer Bruder, der seine religiösen Überzeugungen nicht teilt, trat im Gericht zu seiner Unterstützung auf und beschrieb ihn als einen friedlichen Menschen.
Über zwei Jahre lang war die Wohnung von Wasilij und Irina Schischkina heimlich abgehört worden – neben dem Alltag hörten Ermittlungsbeamte auch mit, wie die Gläubigen die Heilige Schrift besprachen. In den Akten wurden diese Gespräche als Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation bezeichnet. Später wurden gegen beide Ehepartner Strafverfahren eingeleitet. Gegen Irina läuft vor demselben Gericht ein Strafverfahren wegen „Beteiligung an extremistischer Tätigkeit“.
Wasilij leidet an mehreren Krankheiten, die das Leben allein sehr erschweren, und er ist auf regelmäßige Medikamente angewiesen – diese Information lag Gericht und Ermittlungsbehörde vor. Dennoch stand Wasilij etwa anderthalb Jahre bis zur Urteilsverkündung unter Hausarrest. Die Schischkins durften in dieser Zeit nicht zusammenleben, da Irina im Verfahren gegen ihren Mann ebenfalls als Zeugin benannt ist. Um sich abzulenken, bemühte sich Wasilij stets beschäftigt zu bleiben: Er renovierte die Wohnung, las Bücher, schrieb Gedichte und trieb im Rahmen seiner Möglichkeiten Sport.
„Ich versuche, keine Angst vor dem Gefängnis zu haben. Viele Ängste existieren nur im Kopf und werden in Wirklichkeit nie wahr“, sagte Wasilij Schischkin zuvor.
Das Urteil wird angefochten. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt der Gläubige im Untersuchungsgefängnis.
In der Region Kemerowo sind bereits 20 Zeugen Jehovas – Männer und Frauen im Alter von 34 bis 76 Jahren – im Zusammenhang mit Extremismusvorwürfen von Strafverfahren betroffen.

