Juristische Siege

Wegweisendes CCPR-Urteil: Zeugen Jehovas als diskriminierte "verletzliche religiöse Minderheit" befunden – Fall mit 12 Gläubigen aus Ufa

Moskau,   Baschkortostan

Das UN-Menschenrechtskomitee (CCPR) hat entschieden, dass Russland die Rechte der Zeugen Jehovas in Ufa verletzt hat, die Durchsuchungen, Verhören und – in einem Fall – Haft unterzogen wurden. In seinen am 13. März 2026 verabschiedeten Ansichten wandte das Komitee erstmals die Artikel 26 und 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte auf einen Fall der Zeugen Jehovas an und stellte fest, dass die Zeugen Jehovas eine "verletzliche religiöse Minderheit" sind, die Diskriminierung durch den Staat ausgesetzt ist.

Bildunterschrift: Die Antragsteller beschrieben, was sie während und nach den Durchsuchungen durchmachen mussten. Das Video wurde im Juni 2018 produziert.

Die Gläubigen reichten ihre Beschwerde vor acht Jahren ein – am 30. April 2018. Einige Wochen zuvor hatten die Behörden die Durchsuchung ihrer Wohnungen genehmigt, Bibeln, religiöse Publikationen und persönliche Gegenstände beschlagnahmt und sie dann zur Befragung beim Untersuchungsausschuss vorgeladen. In ihrer Stellungnahme an den UN-Menschenrechtsausschuss sagten die Gläubigen, dass "die Behörden versucht hätten, sie einzuschüchtern und zu zwingen, ihren Glauben abzuschwören, mit dem Ziel, die religiöse Praxis der Zeugen Jehovas zu unterdrücken", und betonten, dass "sie ohne jegliche vernünftige oder objektive Rechtfertigung strafrechtlich verfolgt wurden, wie keine andere religiöse Organisation in Russland je konfrontiert war."

"Zum Zeitpunkt meiner Inhaftierung war nur ein Zeuge, [Dennis Christensen], verhaftet worden", erinnerte sich Anatoliy Vilitkevich, einer der Antragsteller. "Meine Frau und ich verfolgten die Nachrichten und machten uns große Sorgen, wie sich die Dinge entwickeln würden. Wir dachten, falls die Polizei käme, dann während eines Gottesdienstes; sie würden alle befragen und gehen lassen – denn damals wie heute waren wir sicher, dass wir nichts Illegales getan hatten." Nach der Razzia verbrachte Anatoliy zwei Monate hinter Gittern. Er wurde beschuldigt, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation für freundliche Zusammenkunften und Gespräche über spirituelle Themen organisiert zu haben. Im September 2021 erhielt Anatoliy eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Der Ausschuss bezeichnete die unter dem Motto "Bekämpfung von Extremismus" gegen Zeugen Jehovas auferlegten Beschränkungen als unbegründet. "Anstatt irgendwelche extremistischen Handlungen der Autoren [der Klageschrift" zu identifizieren, verhängten die Behörden faktisch ein vollständiges Verbot ihrer religiösen Praxis und behandelten jede Manifestation davon als Straftat", heißt es in den Views (Absatz 9.9). Das Komitee kam zu dem Schluss, dass die zu weit gefasste Auslegung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs den Antragstellern "das Recht beraubt, ihre Religion gemeinsam mit anderen Mitgliedern ihrer religiösen Minderheit zu bekennen und auszuüben" und "die Existenz ihrer Religionsgemeinschaft selbst bedrohe."

Im Fall Vilitkevich und andere gegen Russland (Nr. 3192/2018) gab es zwölf Antragsteller (neben Anatoliy waren dies Alyona Vilitkevich, Venera Mikhaylova, Vinera Ganieva, Alfiya (Aliya) Ilyasova, Syuzanna Ilyasova, Yelena Kozhevnikova, Oksana Lapina, Gulfiya Khafizova, Lilianna Khafizova, Nadezhda Yakimova und Olesya Yakimova). Die Älteste wurde 1960 geboren, die Jüngste 2001. Das Komitee ordnete an, den Gläubigen eine angemessene Entschädigung für Gerichts- und Rechtskosten zu zahlen und Anatoliy Vilitkevich zusätzlich für seine Haft zu entschädigen.

Im abschließenden Teil seiner Ansichten führt der Ausschuss den Fall effektiv über eine einzelne Ufa-Geschichte hinaus. Er verpflichtet den Staat, eine wirksame Abhilfe bereitzustellen, "vollständige Wiedergutmachung zu leisten" und "alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern" – eine Forderung nach Gerechtigkeit für alle in Russland verfolgten Zeugen Himmels, die inzwischen etwa 1.000 zählen.

Fall von Vilitkewitsch in Ufa

Fallbeispiel
Anatoliy Vilitkevich wurde einer der ersten Zeugen Jehovas, die wegen seines Glaubens inhaftiert wurden. Nach einer Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen der Gläubigen in Ufa im April 2018 wurde Vilitkevich für zwei Monate in eine Untersuchungshaft gebracht. Der Festnahme ging Überwachung voraus: In der Wohnung, in der er mit seiner Frau lebt, installierten die Sonderdienste versteckte Videoaufnahmen. Für freundschaftliche Treffen und Kommunikation zu spirituellen Themen mit Freunden wurde Vilitkevich beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Seit Oktober 2020 wird der Fall vor dem Bezirksgericht Leninsky in Ufa behandelt. Bei den Anhörungen erkannten einige Zeugen der Anklage den Gläubigen nicht an, und diejenigen, die ihn kennen, äußerten seine Ablehnung der Verfolgung der Zeugen Jehovas. Der Staatsanwalt bat das Gericht, Vilitkevich zu 7 Jahren Haft zu verurteilen. Am 27. September 2021 verurteilte Richterin Oksana Ilalova ihn zu 2 Jahren Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und einer 6-monatigen Freiheitsbeschränkung. Am 16. Dezember 2021 bestätigte der Oberste Gerichtshof der Republik Baschkortostan das Urteil. Im März 2026 entschied das UN-Menschenrechtskomitee (CCPR), dass Russland die Rechte der Zeugen Jehovas in Ufa verletzt habe, und ordnete die Russische Föderation zur Entschädigung an.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Baschkortostan
Siedlung:
Ufa
Woran besteht der Verdacht?:
laut der Untersuchung nahm er an religiösen Gottesdiensten teil, was als Teilnahme an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation interpretiert wird (im Hinblick auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands zur Auflösung aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802800004000045
Eingeleitet:
2. April 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Leninskii Interdistrikt-Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation für die Republik Baschkortostan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-16/2021 (1-235/2020)
Gericht:
Leninskiy District Court of the City of Ufa of the Republic of Bashkortostan
Richter:
Oksana Ilalova
Fallbeispiel
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