EGMR gibt Zeugen Jehovas erneut recht. Prüfung der vor Russlands EGMR-Austritt eingereichten Klagen abgeschlossen
Moskau, Kurgan Region, Transbaikales Territorium, Orenburg RegionAm 26. März 2026 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Urteile zu Beschwerden von 30 einzelnen Gläubigen und vier juristischen Personen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Russlands Vorgehen die Rechte der Zeugen Jehovas auf Religionsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung sowie Schutz vor unmenschlicher Behandlung verletzt.
Es geht hier um die letzten Beschwerden gegen die Russische Föderation, die Zeugen Jehovas beim EGMR eingereicht haben, bevor Russland den Europäischen Gerichtshof am 16. September 2022 verlassen hat. Diese wurden zu fünf Fällen zusammengefasst. Bei der Prüfung des Falles "Kutsenko gegen Russland" stellte der EGMR fest, dass im Februar 2020 ein Einwohner von Tschita, Wadim Kutsenko, von Ermittlungsbeamten misshandelt wurde. Der Staat hat es versäumt, das körperliche Wohl einer besonders schutzbedürftigen Person in Haft zu gewährleisten. Die Behörden weigerten sich, eine umfassende strafrechtliche Untersuchung des Einsatzes von Gewalt gegen den Gläubigen durchzuführen. Bemerkenswert ist, dass 2021 die Anklagen gegen Kutsenko wegen "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" fallengelassen wurden, aber 3,5 Jahre später die strafrechtliche Verfolgung wieder aufgenommen wurde.
Im Fall "Suworow u.a. gegen Russland" stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die Behörden Menschen wegen ihrer religiösen Überzeugungen verfolgten, sie illegal inhaftierten und ungerechtfertigte Hausdurchsuchungen durchführten. In diesem Fall sah das russische Gericht "Extremismus" darin, dass Gläubige sich zu einem freundschaftlichen Abend in einem Café trafen, wo sie Wettbewerbe veranstalteten, lustige Sketche spielten, Lieder sangen und tanzten.
Ähnliche Verstöße durch das russische Strafverfolgungssystem werden in dem Urteil im Fall "Tschaikowski u.a. gegen Russland" beschrieben. Es betraf Massenrazzien in Moskau im November 2020 und die anschließende strafrechtliche Verfolgung lokaler Zeugen Jehovas. Einer der Beschwerdeführer, Juri Tschernischew, der zu 6 Jahren Straflager verurteilt wurde, erinnert sich: "Etwa 12 Personen sind bei einer Hausdurchsuchung bei uns eingedrungen. Es war früh am Morgen. Sie begannen, die Haustür aufzubrechen, und gleichzeitig drangen mehrere Leute durch ein Fenster in die Wohnung ein, dessen Doppelverglasung sie zertrümmerten hatten. Wir wohnen im vierten Stock. Sie verwendeten eine Hebebühne." In ähnlicher Weise behandeln Ermittlungsbeamte Jehovas Zeugen in verschiedenen Regionen Russlands.
Wie der EGMR feststellte, konnten die Behörden die Beteiligung der Beschwerdeführer an sozial gefährlichen extremistischen Aktivitäten nicht nachweisen, und die Einmischung in ihr religiöses Leben "beruhte auf einer übermäßig weiten Auslegung der Gesetzgebung zum Extremismus." Laut dem Urteil des Gerichts ist Russland verpflichtet, den Beschwerdeführern eine Entschädigung i.H.v. insgesamt 183.750 Euro zu zahlen. Einer der Beschwerdeführer, dem eine finanzielle Entschädigung zugesprochen wurde, ist Alexandr Lubin. Er verstarb kurz nach seiner Verurteilung, noch bevor der Gerechtigkeit Genüge getan wurde.











