Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Neue Hausdurchsuchungen auf der Krim. Strafverfahren gegen zwei Frauen eröffnet

Krim

Am 5. Februar 2026 wurden in Simferopol Hausdurchsuchungen bei Galina Privalova (59) und Anna Moroz (27) durchgeführt; anschließend wurden beide verhört. Den beiden Frauen wurde Haftverschonung unter Auflagen gewährt.

Die Hausdurchsuchungen begannen früh am Morgen. Bei Galina dauerten die Ermittlungen 1,5 Stunden, und bei Anna etwa 6 Stunden. Die Ermittlungsbeamten beschlagnahmten – auch von Moroz' Eltern, die bei ihr wohnen – Mobiltelefone, Fotos, persönliche Notizen, Postkarten, Bankkarten, Datenträger und einen E-Book-Reader. Etwa zehn Beamte nahmen an der Operation teil, darunter der leitende Ermittlungsbeamte der FSB-Direktion, Major Latyschew, bekannt für Fälle mit anderen Zeugen Jehovas auf der Krim.

Nach den Durchsuchungen wurden Galina, Anna, ihr Ehemann und ihre Eltern zur Ermittlungsbehörde gebracht. Nach einiger Zeit wurden alle freigelassen, aber Moroz und Privalova mussten Auflagen zur Haftverschonung zustimmen.

Am 26. Januar 2026 eröffnete Hauptmann der Justiz Rudoy, ein Ermittler der Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation für die Stadt Sewastopol, ein Strafverfahren gegen Galina und Anna und klagte sie wegen Extremismus an.

Auf der Krim wurden bereits 35 Zeugen Jehovas strafrechtlich verfolgt und 14 davon in Straflager geschickt. Die einzige "Schuld" dieser Männer und Frauen unterschiedlichen Alters und sozialen Standes ist ihre friedliche Religionsausübung.

Fall Privalowa in Simferopol

Fallbeispiel
Im Januar 2026 leitete die Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol ein Verfahren gegen die Bewohnerin des Dorfes Mirnoje, Galina Privalowa, wegen des Verdachts auf Finanzierung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein. Zehn Tage später wurde bei ihr eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die Gläubige wurde vernommen und erhielt Haftverschonung unter Auflagen. Später wurde sie in die Liste von Rosfinmonitoring aufgenommen. Im April 2026 ging das Verfahren an das Gericht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Krim
Siedlung:
Simferopol
Woran besteht der Verdacht?:
„Sie hat aktiv gehandelt, indem sie Geldmittel überwiesen hat, um damit die Bedürfnisse der örtlichen Organisation zu decken und die Tätigkeit des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland zu unterstützen.“
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12602350020000004
Aktueller Stand des Verfahrens:
Gerichtsverhandlung vor dem Gericht erster Instanz
Untersuchend:
Ermittlungsleitung der Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.3 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-230/2026
Gericht erster Instanz:
Симферопольский районный суд Республики Крым
Richter am Gericht erster Instanz:
Андрей Кулишов
Fallbeispiel

Fall Moros in Simferopol

Fallbeispiel
An einem Februar-Morgen 2026 führten Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde bei zwei Bewohnerinnen des Bezirks Simferopol Hausdurchsuchungen durch. Anschließend wurden die Grundschullehrerin Anna Moros, ihre Angehörigen sowie eine weitere Gläubige zur Vernehmung nach Simferopol gebracht. Von Anna wurde eine Haftverschonung unter Auflagen verlangt, am nächsten Tag verhängte das Gericht bestimmte Auflagen gegen sie. Im April 2026 wurde das Strafverfahren an das Gericht übergeben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Krim
Siedlung:
Simferopol
Woran besteht der Verdacht?:
„führte unter der Bevölkerung Agitationsarbeit zur Verbreitung der Lehre der religiösen Organisation ‚Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland‘ durch“ (aus dem Beschluss über die Einleitung eines Strafverfahrens)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12602350020000005
Eingeleitet:
26. Januar 2026
Aktueller Stand des Verfahrens:
Gerichtsverhandlung vor dem Gericht erster Instanz
Untersuchend:
Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.3 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-228/2026
Gericht erster Instanz:
Симферопольский районный суд
Richter am Gericht erster Instanz:
Елена Дыбова
Fallbeispiel
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