Vladimir Fomin in einem Käfig bei einer der Anhörungen. 2024
Vladimir Fomin in einem Käfig bei einer der Anhörungen. 2024
Behinderter der Gruppe II in Karatschai-Tscherkessia zu Haft verurteilt
Karatschai-TscherkessienAm 23. Juni 2025 hat das Stadtgericht Tscherkessk den 45-jährigen Wladimir Fomin für 4 Jahre und 6 Monate in eine Strafkolonie eingewiesen. Richter Sapar Baychorov befand den Gläubigen des Extremismus für schuldig, weil er mit einem Anwohner über die Bibel gesprochen hatte. Vor dem Urteil verbrachte Fomin 1 Jahr und 3 Monate in einer Untersuchungshaftanstalt.
Im Alter von 20 Jahren wurde Wladimir Opfer von Hass aus religiösen Gründen. Der Gläubige wurde direkt auf dem Gelände des Gottesdienstgebäudes von aggressiven Jugendlichen geschlagen. Die Verletzungen führten schließlich zu einer Behinderung. Im Februar 2024 wurde das Haus der Familie Fomin durchsucht. Wladimir wurde in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Im Gefängnis verschlimmerten sich die chronischen Krankheiten des Gläubigen, und er spürte, dass es an verschriebenen Medikamenten mangelte. Bei einer der Gerichtsverhandlungen verlor er sogar das Bewusstsein, so dass ein Krankenwagen gerufen werden musste.

Der Grund für die strafrechtliche Verfolgung von Fomin waren Gespräche über die Bibel mit einer Anwohnerin, J. Ontschewa, im Haus von Jelena Menschschikowa, einer anderen Gläubigen aus Tscherkessk, die zuvor wegen ähnlicher Vorwürfe zu 4,5 Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Später wurde bekannt, dass Ontscheva auf Anweisung des FSB eine geheime Audioaufzeichnung dieser Gespräche aufbewahrte.
Bei einer der Gerichtsverhandlungen erklärte Wladimir Fomin: "Trotz der Tatsache, dass es auf dem Territorium der Russischen Föderation nicht verboten ist, an Jehova Gott zu glauben, enthüllt die Staatsanwaltschaft meine Religionszugehörigkeit und nennt sie nicht Religionszugehörigkeit ... sondern durch die Zugehörigkeit zu einer Organisation, die als extremistisch anerkannt ist."
In Karatschai-Tscherkessien, einer Republik mit weniger als 500 000 Einwohnern, wurden in den letzten Jahren bereits 13 Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. Im Februar 2025 verurteilte das Gericht einen von ihnen zu einer langjährigen Haftstrafe.