Andrey Shurygin mit seiner Frau und seinen Töchtern in der Nähe des Gerichtssaals. April 2025

Andrey Shurygin mit seiner Frau und seinen Töchtern in der Nähe des Gerichtssaals. April 2025

Andrey Shurygin mit seiner Frau und seinen Töchtern in der Nähe des Gerichtssaals. April 2025

Ungerechte Urteile

Einer der Zeugen Jehovas aus Tscheljabinsk erhielt 5,5 Jahre Gefängnis, weil er an Gott glaubte

Gebiet Tscheljabinsk

Am 12. Mai 2025 verurteilte Richterin Julia Schiwodinskaja den 49-jährigen Andrej Schurygin, einen Elektriker aus Tscheljabinsk, zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft. Das Lesen und Diskutieren der Bibel mit Glaubensbrüdern wird als "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" angesehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Die Strafverfolgung von Andrej Schureigin begann im Juni 2023 mit Überwachungen, Durchsuchungen und Verhören. Vor dem Hintergrund eines starken Schocks erlitt der Gläubige einen kurzzeitigen Herzstillstand. "Bei der Durchsuchung wurden die Haustür und der Balkon aufgebrochen, es gingen mir viele verschiedene Gedanken durch den Kopf, und auch verschiedene Emotionen mischten sich", erinnert sich Andrey. "Die Ermittler und die Agenten wollten mit Hilfe von Einschüchterung, Drohungen und Überzeugungsarbeit Passwörter für unsere Telefone bekommen. Und im Untersuchungskomitee sagten sie: 'Entsagt Gott und lebt in Frieden.'"

In den letzten 8 Monaten wurde der Fall vor dem Bezirksgericht Sowetskij in Tscheljabinsk verhandelt, wo ein weiterer Gläubiger, der 28-jährige Maxim Khamatshin, vor Gericht steht.

Shurygins Anschuldigung stützt sich auf verdeckte Video- und Audioaufnahmen von Gottesdienstversammlungen. Weder die Zeugen noch der Sachverständige bestätigten das Vorhandensein von Extremismus in den Handlungen des Gläubigen, was von der Verteidigung zur Kenntnis genommen wurde. Schurigin erinnerte das Gericht auch an das Urteil des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, wonach die Zusammenkünfte zur Anbetung der Zeugen Jehovas an sich kein Verbrechen sind. "Die Tatsache, dass der Staatsanwalt es vermeidet, diese Erklärungen auf jede erdenkliche Weise auch nur zu erwähnen, bestätigt nur, dass er keine wirklichen Argumente für die Unzulässigkeit der Abhaltung von Gottesdienstversammlungen hat", schloss Andrey.

Die Verteidigung legte dem Gericht Dokumente vor, die Shurygins Ruf als respektable Person bestätigten: Referenzen von seinem Arbeitsplatz, seiner Verwaltungsgesellschaft, seinen Nachbarn sowie Zeugnisse von der Schule, in der die beiden Kinder des Angeklagten studieren. Die Staatsanwaltschaft forderte jedoch 7 Jahre Gefängnis für den Gläubigen.

Insgesamt wurden in der Stadt Tscheljabinsk 11 Strafverfahren eingeleitet, unter anderem gegen das Ehepaar Suworow. Alle Verfahren gegen Jehovas Zeugen wurden vom Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, Tschepenko, eingeleitet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Vorwürfe der russischen Zeugen Jehovas des Extremismus für unbegründet erklärt .

Der Fall Schuregin in Tscheljabinsk

Fallbeispiel
Im Juni 2023 beschuldigte das Ermittlungskomitee Andrej Schurigin, einen Zivilisten aus Tscheljabinsk und Vater von zwei minderjährigen Kindern, extremistische Aktivitäten organisiert zu haben. Die Wohnung des Gläubigen wurde durchsucht, und nach dem Verhör wurde er unter Anerkennungsvertrag gestellt. Im Dezember desselben Jahres wurde sein Name in die Rosfinmonitoring-Liste aufgenommen. Die Anschuldigung stützte sich auf versteckte Video- und Audioaufnahmen von Gottesdiensten, bei denen Schurygin laut den Ermittlungen zusammen mit anderen die Bibel las und diskutierte. Im Juni 2024 ging der Fall vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte für den Gläubigen 7 Jahre Haft in einer Strafkolonie. Im Mai 2025 verurteilte das Gericht Andrej zu 5 Jahren und 6 Monaten Gefängnis.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Tscheljabinsk
Siedlung:
Tscheljabinsk
Woran besteht der Verdacht?:
"organisierte Propaganda für die Aktivitäten dieser verbotenen Organisation, indem sie Anweisungen erteilte, dass Anhänger der Lehren Jehovas Predigtaktivitäten mit Einwohnern von Tscheljabinsk durchführen sollten, um die Bürger in die religiösen Lehren der Zeugen Jehovas einzubeziehen und sie von der Richtigkeit und Unanfechtbarkeit dieser religiösen Lehre zu überzeugen" (aus der Entscheidung, ein Strafverfahren einzuleiten)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12302750030000177
Eingeleitet:
29. Juni 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-45/2025 (1-495/2024)
Gericht erster Instanz:
Sovetskiy District Court of the City of Chelyabinsk
Richter am Gericht erster Instanz:
Yuliya Zhivodinskaya
Fallbeispiel
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