Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Ein 66-jähriger Zeuge Jehovas, Valeriy Baylo, wurde in der Region Krasnodar festgenommen. Er befindet sich in einer Untersuchungshaftanstalt

Territorium Krasnodar

Am 2. April 2024 wurde eine Zeugin Jehovas, die 66-jährige Valeriy Baylo, im Dorf Kholmskaja in der Region Krasnodar festgenommen. Nach vorläufigen Angaben wurde seine Wohnung durchsucht.

Zwei Tage später entschied das Bezirksgericht Abinsk eine Maßnahme der Fixierung für den Gläubigen in Form von Haft. Derzeit befindet er sich in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 3 in Noworossijsk.

Zuvor war Walerij Baylo Zeuge im Strafverfahren gegen Alexander Iwschin, der bereits eine Haftstrafe wegen seines Glaubens an die Kolonie verbüßt.

Der Fall Baylo in Kholmskaja

Fallbeispiel
Im März 2024 wurde ein Strafverfahren gegen Valeriy Baylo wegen des Artikels über die Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation eingeleitet. Einige Tage später wurde der Mann zum Verhör vor das Ermittlungskomitee geladen, woraufhin sein Haus durchsucht und der Gläubige selbst in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht wurde. Am 26. Juni 2024 fand die erste Gerichtsverhandlung statt, und am 3. Juli wurde Baylo zu 2,5 Jahren Strafkolonie verurteilt. In der Untersuchungshaftanstalt verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Gläubigen erheblich. Er stellte eine Reihe von Anträgen auf medizinische Hilfe, die jedoch unbeantwortet blieben. In diesem Zusammenhang reichte der Anwalt Beschwerden an die zuständigen Behörden ein.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Krasnodar
Siedlung:
Kholmskaja
Woran besteht der Verdacht?:
"die Ideologie der extremistischen Organisation Jehovas Zeugen verbreitet, Vorträge auf der Grundlage der religiösen Literatur "Jehovas Zeugen" gehalten und angehört und die religiös-weltanschauliche Doktrin der Lehre der extremistischen Organisation "Jehovas Zeugen" enthüllt hat" (von der Entscheidung, als Angeklagter vorzuführen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12402030017000016
Eingeleitet:
28. März 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-142/2024
Gericht:
Abinsk District Court of the Krasnodar Territory
Richter:
Sergey Mikhin
Fallbeispiel
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