Ungerechte Urteile

"Ich wurde nur für schuldig befunden, weil ich ein Zeuge Jehovas war." Die Berufungsinstanz bestätigte die Bewährungsstrafe für Walerij Wjasnikow

Primorje-Territorium

Am 11. Januar 2023 bestätigte das Gericht der Region Primorje die Verurteilung von Walerij Wjasnikow, einem 60-jährigen Einwohner von Luchegorsk, zu 2,5 Jahren Bewährung wegen Teilnahme an den "Aktivitäten einer verbotenen Organisation". Der Gläubige hält diese Entscheidung für ungerecht.

Das Gericht wertete die Tatsache, dass Wjasnikow ein Zeuge Jehovas ist, als Beweis für Extremismus. Der Angeklagte notierte: "Ich wurde nur verurteilt, weil ich meine Religion friedlich praktizierte, was sich in der Tatsache widerspiegelte, dass ich einmal mit einem jungen Mann, der sich als Polizeibeamter entpuppte, über meinen Glauben und die Lehren der Bibel sprach."

In dem 2023 erschienenen Buch "Über Menschen, die unerschütterlich in der Verfolgung sind", das der Doktor der Philosophie, der Religionswissenschaftler Sergej Iwanenko und die Doktorin der Kulturwissenschaften Jelena Wolkowa veröffentlicht haben, heißt es: "Russland ist das einzige Land, in dem sie [Jehovas Zeugen] des Extremismus beschuldigt werden."

Bemerkenswert ist, dass etwa 26 % der fast 800 Zeugen Jehovas, die in Russland wegen ihres Glaubens verfolgt werden, über 60 Jahre alt sind.

Der Fall Wjasnikow in Lutschegorsk

Fallbeispiel
Im September 2018 begannen Strafverfolgungsbeamte mit operativen Durchsuchungsmaßnahmen gegen Jehovas Zeugen in Lutschegorsk. Ein eingebetteter Agent, der Interesse an der Bibel vortäuschte, zeichnete seine Gespräche mit Gläubigen auf. Im Juli 2021 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren, in dem es Waleri Wjasnikow aus dem Dorf Tschegdomyn des Extremismus beschuldigte, weil er mit anderen über die Bibel diskutiert hatte. Im Dezember 2022 wurde der Fall an ein Gericht verwiesen, das 1.000 Kilometer vom Wohnort des Gläubigen entfernt liegt. Er durfte an den meisten Sitzungen per Videokonferenz teilnehmen. Im November 2023 verurteilte das Gericht Wjasnikow zu 2,5 Jahren Bewährungsstrafe, dann bestätigten die Berufung und die Kassation diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Primorje-Territorium
Siedlung:
Lutschegorsk
Woran besteht der Verdacht?:
"einen Einwohner von Lutschegorsk in die Aktivitäten der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas verwickelt hat";
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
42202050012000036
Eingeleitet:
16. Juli 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für Dalnetschetschensk der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für das Gebiet Primorski
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-88/2023 (1-317/2022)
Gericht erster Instanz:
Пожарский районный суд Приморского края
Richter am Gericht erster Instanz:
Нина Калашник
Fallbeispiel