Sergey und Svetlana Malyanov, Oleg Konshin und Roman Zhivolupov mit ihren Familienangehörigen im Gerichtsgebäude in Nischni Nowgorod. April 2023

Sergey und Svetlana Malyanov, Oleg Konshin und Roman Zhivolupov mit ihren Familienangehörigen im Gerichtsgebäude in Nischni Nowgorod. April 2023

Sergey und Svetlana Malyanov, Oleg Konshin und Roman Zhivolupov mit ihren Familienangehörigen im Gerichtsgebäude in Nischni Nowgorod. April 2023

Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Nischni Nowgorod verurteilte vier Zeugen Jehovas zu Geldstrafen zwischen 450.000 und 700.000 Rubel für einen freundlichen Musikabend

Gebiet Nischegorod

Am 26. April 2023 verhängte Sergej Gluschkow, Richter am Leninski-Bezirksgericht von Nischni Nowgorod, eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2 Millionen 195 Tausend Rubel gegen Sergej und Swetlana Maljanows, Vater und Tochter sowie Roman Zhivolupov und Oleg Konschin. Das Gericht betrachtete eine freundschaftliche Zusammenkunft mit Liedern, Tänzen und Spielen als Fortsetzung der Tätigkeit der aufgelösten religiösen Organisation.

Der Vorwurf stützte sich auf eine Videoaufzeichnung eines Konzertprogramms in einer Mietwohnung. In ihrer Aussage vor Gericht erklärten die Gläubigen, warum sie mit den Vorwürfen des Extremismus nicht einverstanden sind. "Ich bin nur gekommen, um Zeit mit meinen Freunden zu verbringen", sagt Roman Zhivolupov. Und Oleg Konshin wiederum merkte an: "Wie Sie im Video gesehen haben, unterhielten sich die Menschen in einer warmen, freundlichen Atmosphäre und demonstrierten fröhlich ihre kreativen Fähigkeiten, inszenierten Sketche, sangen Lieder und spielten Musikinstrumente. Es gab keine Aufrufe zum Extremismus, weder von meiner Seite noch von Seiten der Anwesenden. Es wurde weder Literatur studiert noch Videoaufzeichnungen durchgeführt."

Obwohl der Staatsanwalt beantragte, die Gläubigen für bis zu 6 Jahre in eine Strafkolonie zu schicken, verurteilte das Gericht sie zu Haftstrafen ohne Freiheitsentzug. Sergej Maljanow wurde zu einer Geldstrafe von 700.000 Rubel, Swetlana zu 545.000 Rubel, Roman Schiwolupow zu 500.000 Rubel und Oleg Konschin zu 450.000 Rubel verurteilt. Gläubige haben das Recht, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Die strafrechtliche Verfolgung von vier Gläubigen dauert seit fast vier Jahren an. Die Hauptermittlungsabteilung des russischen Innenministeriums für die Region Nischni Nowgorod leitete im Juni 2019 ein Verfahren ein. Einen Monat später führten Polizeibeamte eine Großrazzia bei Jehovas Zeugen durch. Oleg Konschin, Sergej und Swetlana Maljanows verbrachten einen Tag in der Haftanstalt. Roman Zhivolupov wurde ein Jahr später Angeklagter in diesem Fall. Dem Strafverfahren war eine Überwachung und Abhöraktion vorausgegangen, die seit 2018 durchgeführt wurde.

Vor der Urteilsverkündung befanden sich alle vier im Rahmen eines Anerkennungsabkommens. Svetlana Malyanova sagte: "Mein Vater und ich sind eng befreundet und wir haben immer viel miteinander geteilt und sind in Kontakt geblieben. Das Schwierigste für mich war, dass ich aufgrund einer gewissen Zurückhaltung lange Zeit keinen Kontakt zu ihm hatte ... Aufgrund des Drucks des Beamten, der meinen Arbeitgeber darüber informierte, dass gegen mich ermittelt wurde, wurde ich gebeten, aus freien Stücken ein Kündigungsschreiben zu schreiben." Zudem wurden die Bankkonten aller Angeklagten in dem Fall gesperrt.

Trotz der Geschehnisse, wie Sergej Maljanow sagte, kämpfen die Gläubigen "erfolgreich gegen Verzweiflung, negative Gedanken und Selbstmitleid". Roman Zhivolupov erinnert sich: "Am Tag der Durchsuchung kamen wir abends nach Hause und wurden von 15 bis 20 engen Freunden begrüßt. Sie warteten mehrere Stunden, und sobald wir ankamen, versuchten sie ihr Bestes, um uns Mut zu machen." Die übrigen stellten auch fest, dass die Glaubensbrüder eine unschätzbare emotionale und materielle Unterstützung bieten.

Entgegen der Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichtshofs, wonach die Religion der Zeugen Jehovas an sich keine strafrechtliche Komponente hat, interpretieren die Gerichte friedliche religiöse und freundschaftliche Zusammenkünfte von Gläubigen als illegale Handlung. In der Region Nischni Nowgorod wurden bereits 16 Zeugen Jehovas des Extremismus beschuldigt . Neun Gläubige wurden zu Bewährungsstrafen zwischen 3 und 6 Jahren verurteilt .

Der Fall Maljanow und anderer in Nischni Nowgorod

Fallbeispiel
Im Juli 2019 wurden Massendurchsuchungen in den Wohnungen von Jehovas Zeugen in Nischni Nowgorod durchgeführt. Danach wurden mehrere Gläubige wegen eines Artikels wegen Extremismus angeklagt. Eine davon wurde gegen Sergej Konschin, Sergej Maljanow und seine Tochter Swetlana eingereicht. Die Gläubigen verbrachten 24 Stunden in einer provisorischen Haftanstalt. Schon vor diesen Ereignissen hörten die Offiziere Maljanows Telefongespräche ab. Später trat ein weiterer Angeklagter in dem Fall auf - Roman Zhivolupov. Die Gläubigen wurden in die Rosfinmonitoring-Liste aufgenommen und mussten eine Anerkennungsvereinbarung unterzeichnen. Im Februar 2022 ging der Fall vor Gericht. Die Gebühren basieren auf einer Videoaufzeichnung einer Veranstaltung. Die Untersuchung ging davon aus, dass die Partei die Tätigkeit einer aufgelösten religiösen Organisation fortsetzte. Im April 2023 wurden diese Einwohner von Nischni Nowgorod zu Geldstrafen zwischen 450.000 und 700.000 Rubel verurteilt. Später bestätigte das Berufungsgericht den Schuldspruch und verschärfte den zusätzlichen Teil der Strafe – für 2 Jahre und 11 Monate keine leitenden Positionen in religiösen und öffentlichen Organisationen zu bekleiden.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Nischegorod
Siedlung:
Nischni Nowgorod
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielten sie Versammlungen ab, sammelten Spenden für die Bedürfnisse einer religiösen Organisation und verbesserten die Fähigkeiten der Missionsarbeit
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11901220089000240
Eingeleitet:
17. Juli 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Abteilung für innere Angelegenheiten der Ermittlungsabteilung der Hauptermittlungsdirektion der Hauptdirektion des MIA Russlands für das Gebiet Nischni Nowgorod
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-3/2023
Gericht erster Instanz:
Leninskiy District Court of the City of Nizhny Novgorod
Richter am Gericht erster Instanz:
Sergey Glushkov
Fallbeispiel
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