Von links nach rechts, von oben nach unten: Vladimir Popov, Aleksey Goreliy, Evgeniy Razumov, Oleg Shidlovskiy, Nikita Moiseyev, Aleksey Dyadkin

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Ungerechte Urteile

Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil von sechs Zeugen Jehovas aus Gukovo. Sie werden 6,5 bis 7 Jahre in einer Strafkolonie verbringen

Gebiet Rostow

Am 19. Januar 2023 bestätigte ein Richtergremium des Bezirksgerichts Rostow das harte Urteil gegen sechs Zeugen Jehovas aus der Stadt Gukowo. Das Gericht stellte fest, dass die Gläubigen an der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation beteiligt waren.

Zuvor hatte das erstinstanzliche Gericht Nikita Moisejew, Alexej Djadkin, Wladimir Popow und Jewgenij Rasumow zu 7 Jahren Haft in einer Strafkolonie und Alexej Gorelow und Oleg Schidlowskij zu 6,5 Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt . Sie plädierten auf nicht schuldig und legten Berufung gegen das Urteil ein, da es zahlreiche Gesetzesverstöße enthielt und die darin enthaltenen Schlussfolgerungen den Tatsachen widersprächen. Da das Berufungsgericht sich weigerte, die Argumente der Gläubigen zu berücksichtigen, werden sie ihren guten Namen vor den Gerichten höherer Instanzen verteidigen.

Bis Januar 2023 hatten alle sechs 2 Jahre und 5 Monate in einer Haftanstalt verbracht. Während dieser Zeit hatten sie mit verschiedenen Schwierigkeiten zu kämpfen, unter anderem wurden sie in überfüllten Zellen festgehalten. Die Gläubigen spüren nach eigenen Angaben die Unterstützung von Freunden und Glaubensbrüdern aus aller Welt, die ihnen bereits Tausende von Briefen geschrieben haben.

Im Vordergrund, von links nach rechts: Vladimir Popov, Oleg Shidlovskiy, Aleksey Dyadkin, Aleksey Goreliy. Im Hintergrund, von links nach rechts: Evgeniy Razumov, Nikita Moiseyev.
Im Vordergrund, von links nach rechts: Vladimir Popov, Oleg Shidlovskiy, Aleksey Dyadkin, Aleksey Goreliy. Im Hintergrund, von links nach rechts: Evgeniy Razumov, Nikita Moiseyev.

Die internationale Gemeinschaft hat das Vorgehen der russischen Behörden gegenüber Jehovas Zeugen wiederholt verurteilt. Im Juni 2022 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest: "Die erzwungene Auflösung aller religiösen Organisationen der Zeugen Jehovas in Russland ... Hinweise auf eine Politik der Intoleranz der russischen Behörden gegenüber den Religionsausübungen der Zeugen Jehovas, die darauf abzielt, Jehovas Zeugen dazu zu bringen, ihren Glauben aufzugeben und andere daran zu hindern, sich ihm anzuschließen." (Urteil MRO Taganrog u. a. gegen Russland, § 254).

Der Fall Moisejew und andere in Gukowo

Fallbeispiel
Im August 2020 durchsuchten Sicherheitskräfte die Wohnungen der Einwohner von Gukovo. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen Alexej Djadkin, Wladimir Popow, Jewgenij Rasumow, Alexej Gorelow, Nikita Moisejew und Oleg Schidlowski ein. Friedliche Gläubige wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Das Verbrechen der Männer besteht nach Ansicht der Ermittler darin, dass sie “zu Jehova Gott beteten und Lieder sangen”. Seit August 2020 befinden sich alle sechs in Untersuchungshaft. Wie sich später herausstellte, wurden die Gläubigen lange Zeit von einem eingebetteten FSB-Agenten beobachtet. Im November 2021 ging der Fall vor Gericht. Die Zeugenaussagen der befragten Religionsgelehrten bestätigten, dass die Männer nur wegen friedlicher religiöser Aktivitäten vor Gericht gestellt werden. Im September 2022 verurteilte das Gericht Gorely und Shidlovsky zu 6,5 Jahren und den Rest der Gläubigen zu 7 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Im Januar 2023 bestätigte die Berufung das Urteil, sechs Monate später bestätigte es das Kassationsgericht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Rostow
Siedlung:
Gukovo
Woran besteht der Verdacht?:
Der Untersuchung zufolge "beriefen sie Zusammenkünfte von Glaubensbrüdern ein, beteten und sangen Lieder zu Jehova Gott".
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002600001000874
Eingeleitet:
7. August 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation des Gebiets Rostow
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-20/2022 (1-710/2021)
Gericht:
Гуковский городской суд Ростовской области
Richter:
Наталья Батура
Fallbeispiel
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