Angeklagte mit ihren Familien und Freunden kurz vor der Urteilsverkündung (Saransk, August 2022)

Angeklagte mit ihren Familien und Freunden kurz vor der Urteilsverkündung (Saransk, August 2022)

Angeklagte mit ihren Familien und Freunden kurz vor der Urteilsverkündung (Saransk, August 2022)

Ungerechte Urteile

Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil gegen sechs Gläubige aus Saransk. Sie werden 2 bis 6 Jahre in einer Strafkolonie verbringen

Mordwinien

Am 16. Januar 2023 bestätigte der Oberste Gerichtshof der Republik Mordwinien das Urteil von sechs Zeugen Jehovas aus Saransk: 6 Jahre Haft für Atryakhin, 4 Jahre und 2 Monate in einer Strafkolonie für die Nikulins und 2 Jahre Haft für Schewtschuk, Koroljow und Antonow.

Die Gläubigen nahmen an der Anhörung per Videokonferenz teil, während sie sich in der Haftanstalt Nr. 1 in Saransk befanden, wo sie nach dem Urteil des Gerichts erster Instanz untergebracht wurden. Im Februar 2023 ist es genau 4 Jahre her, dass die strafrechtliche Verfolgung von Alexander Schewtschuk und seinen Glaubensbrüdern begann. Trotz der Entscheidung des Berufungsgerichts beteuern alle sechs weiterhin ihre Unschuld und beabsichtigen, ihren guten Namen vor dem Kassationsgericht zu verteidigen.

Im Juni 2022 stellte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eindeutig auf die Seite der Zeugen Jehovas in Russland. In dem Urteil heißt es unter anderem, dass "die Zwangsliquidation aller religiösen Organisationen der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation ... hat Anzeichen einer Politik der Intoleranz gegenüber den religiösen Aktivitäten der Zeugen Jehovas seitens der russischen Behörden aufgedeckt, die darauf abzielt, Jehovas Zeugen zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben und andere daran zu hindern, sich ihm anzuschließen" (§ 254).

Der Fall Schewtschuk und andere in Saransk

Fallbeispiel
Im Februar 2019 eröffnete der FSB in Saransk ein Strafverfahren gegen drei Gläubige wegen Extremismusverdachts. Nach Massendurchsuchungen landeten Wladimir Atryakhin, der Vater von zwei kleinen Kindern, sowie Alexander Schewtschuk und Georgij Nikulin in einer Untersuchungshaftanstalt, wo sie zwei bis fünf Monate verbrachten. Später traten drei weitere Angeklagte in dem Fall auf - Alexander Koroljow, Jelena Nikulina und Denis Antonow. Der Fall kam im Mai 2021 vor Gericht. Der Verteidigung gelang es, dem Gericht mehrfach zu zeigen, dass der freigegebene Zeuge Wlassow falsch aussagte. Im August 2022 wurden die Gläubigen verurteilt: Wladimir Atryakhin wurde zu sechs Jahren verurteilt, Georgij und Jelena Nikulin – jeweils vier Jahre und zwei Monate und Alexander Schewtschuk, Alexander Koroljow und Denis Antonow – zu zwei Jahren Gefängnis. Die Berufung bestätigte das Urteil. Im November 2023 wurde Schewtschuk aus der Kolonie entlassen, und im Juni 2024 wurden auch Koroljow und Antonow freigelassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Mordwinien
Siedlung:
Saransk
Woran besteht der Verdacht?:
Laut der Untersuchung "verbreiteten sie Ideologie und Glauben unter den Bürgern der Republik Mordwinien ... durch Gespräche mit Bürgern von Saransk und anderen Bevölkerungszentren", was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907890001000003
Eingeleitet:
4. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB Russlands für die Republik Mordwinien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-13/2022 (1-216/2021)
Gericht:
Ленинский районный суд г. Саранска
Richter am Gericht erster Instanz:
Елена Симонова
Fallbeispiel