Auf dem Foto: Viktor Stashevskiy im Gerichtssaal

Auf dem Foto: Viktor Stashevskiy im Gerichtssaal

Auf dem Foto: Viktor Stashevskiy im Gerichtssaal

Ungerechte Urteile

Der dritte Zeuge Jehovas von der Krim wird für seinen Glauben in eine Kolonie gehen. Die Berufung bestätigte die harte Strafe von Viktor Stashevskiy

Krim

Am 10. August 2021 wies das Stadtgericht Sewastopol die Berufung von Viktor Stashevskiy gegen das Urteil zurück. Die Jury hielt es für eine kriminelle Handlung, gemeinsam über biblische Themen zu beten und zu sprechen. Der Gläubige muss 6,5 Jahre in einer Kolonie des allgemeinen Regimes absitzen.

Stashevskiy beharrt weiterhin auf seiner Unschuld. Obwohl das Urteil rechtskräftig geworden ist, hat der Gläubige das Recht, in der Kassation und vor internationalen Instanzen Berufung einzulegen.

Am 29. März 2021 befand der Richter des Bezirksgerichts Gagarinsk der Stadt Sewastopol, Pawel Kryllo, Stashevskiy für schuldig, die Aktivitäten einer extremistischen Gemeinschaft organisiert zu haben (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Obwohl der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 7 Jahren für Viktor forderte, verhängte das Gericht eine etwas kürzere Haftstrafe für den Gläubigen – 6,5 Jahre in einer Kolonie des allgemeinen Regimes.

Am 4. Juni 2019 wurden Durchsuchungen im Haus von Viktor und acht weiteren Gläubigen durchgeführt, bei denen ihnen gedroht wurde, Drogen anzupflanzen, Verwandte zu erpressen und persönliches Eigentum zu beschädigen. Dann die Ermittlungen und der Rechtsstreit, der mehr als ein Jahr dauerte. Etwa zwei Jahre lang war der Gläubige verpflichtet, den Ort nicht zu verlassen. Nach der Verkündung des Schuldspruchs wurde er in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht.

Victor, 55, ist ein liebevoller Vater von zwei Töchtern und der Sohn einer älteren Mutter, die nach einem Schlaganfall ständige Pflege benötigt. Nachdem er 10 Jahre in der Navy gedient hatte, begann Victor, die Bibel zu studieren. Jahre später brachte ihn seine Liebe zur Heiligen Schrift auf die Anklagebank.

Mit dem letzten Wort vor Gericht erster Instanz stellte Stashevskiy fest: "Wegen unbegründeter und falscher Anschuldigungen befinden sich meine Familie und ich seit fast zwei Jahren in ständiger Spannung: Anerkennung, nicht gehen zu dürfen, Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen. Ich werde regelmäßig daran erinnert, dass ich wegen Extremismus vor Gericht stehe, und ich selbst darf das keine Minute vergessen. Aber was habe ich mit ihm zu tun? Nichts! Es gibt keine Opfer in meinem Strafverfahren, es gibt nicht einmal eine Aussage gegen mich von irgendjemandem. Da ist nichts! Aber es wurde eine Anklage erhoben, eine schwere Anklage. Unvernünftig! "

Der Gläubige verliert jedoch nicht den Mut dank der Unterstützung seiner Glaubensbrüder. Er sagt: "Meine Familie wird geistig, emotional und, wenn nötig, finanziell unterstützt. Als die Gerichtsverhandlungen begannen, kamen Glaubensbrüder trotz Hitze und Kälte [zum Gerichtsgebäude]."

Trotz des Vorwurfs der Aufstachelung zum Hass sei es sein christlicher Glaube, der ihm helfe, trotz der ungerechten Verfolgung den Respekt vor dem Staat zu bewahren, so Viktor: "Ich bete um Weisheit und Seelenfrieden, um nicht verbittert zu werden."

Die Verfolgung von Gläubigen in Russland beruht auf der Tatsache ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion und nicht auf Beweisen extremistischer Aktivitäten. Viktor Stashevskiy betonte vor Gericht: "Heute ist nicht das 1. Jahrhundert n. Chr., nicht die Zeit der mittelalterlichen Inquisition und nicht 1937, als der Staat den Menschen die Bedingungen diktierte, an welchen Gott sie glauben dürfen und an welchen nicht."

Auf der Krim wurden bereits 12 Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens angeklagt, zwei von ihnen – Sergej Filatow und Artem Gerassimow – verbüßen Haftstrafen in einer Strafkolonie. Experten der Menschenrechtsgruppe Krim hatten zuvor erklärt, dass die Inhaftierung von Zeugen Jehovas auf der Krim ein Komplex von Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sei und daher in die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Internationalen Strafgerichtshofs falle.

Der Fall Stashevskiy in Sewastopol

Fallbeispiel
Im Mai 2019 eröffnete ein FSB-Ermittler ein Strafverfahren gegen Viktor Stashevskiy wegen Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Er wurde beschuldigt, “die Ideen der Zeugen Jehovas zu fördern, Versammlungen abzuhalten und religiöse Darbietungen durchzuführen”. In dem Fall ging es um die Aussage eines geheimen Zeugen. Nach einem achtmonatigen Gerichtsverfahren begannen die Anhörungen im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Richters erneut. Im März 2021 verurteilte das Gericht Stashevskiy zu 6,5 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Die Berufung bestätigte dieses Urteil. Seit September 2021 befindet sich der Gläubige in der Strafkolonie Nr. 9 des Krasnodar-Territoriums. Dort wurde Stashevskiy des böswilligen Verstoßes gegen die Anordnung beschuldigt, da zahlreiche Strafen verhängt wurden, von denen er die meisten nicht einmal wusste. Im Mai 2024 entschied das Gericht, die Art der Justizvollzugsanstalt für den Gläubigen für den Rest seiner Amtszeit (einen Zeitraum von drei Jahren) in eine Haftanstalt zu ändern, und im Juni wurde diese Entscheidung in der Berufung bestätigt. Im September 2024 wurde Viktor Stashevskiy aus der Kolonie in ein Gefängnis namens Vladimirskiy Central verlegt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Krim
Siedlung:
Sewastopol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge setzte er die Aktivitäten fort und propagierte die Ideen der Zeugen Jehovas, hielt Versammlungen ab und hielt religiöse Reden
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907350001670005
Eingeleitet:
31. Mai 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsbüro des russischen Föderalen Sicherheitsamtes für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-23/2021 (1-165/2020)
Gericht:
Гагаринский районный суд г. Севастополя
Richter:
Павел Крылло
Fallbeispiel