Foto: Nikolay Makhalichev

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Juristische Siege

Nikolai Machalitschew wird nicht an Russland ausgeliefert. Er wurde aus der belarussischen Untersuchungshaftanstalt entlassen

Belarus,   Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen

Am 7. April 2020 lehnte die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Belarus die Auslieferung von Nikolai Makhalichev an die Russische Föderation ab, gegen den in seinem Heimatland ein Strafverfahren wegen Religion eingeleitet worden war. Am selben Tag wurde er aus der Untersuchungshaftanstalt Vitsebsk entlassen, in der er seit Ende Februar inhaftiert war.

Das Verfahren gegen Nikolai Makhalitschew wurde am 31. Januar 2019 in Urai (Autonomer Kreis der Chanty-Mansen) eingeleitet. Er war einer von 23 Bewohnern der Region, die verfolgt wurden, weil sie über die Bibel sprachen. Am 21. Februar 2020 wurde er von belarussischen Ordnungskräften in der Nähe der Grenze zu Russland festgenommen. Belarussische und internationale Menschenrechtsorganisationen haben dazu aufgerufen, die Auslieferung von Makhalichev abzulehnen, da sie davon überzeugt sind, dass seine Verfolgung in Russland ausschließlich mit seiner Religion zusammenhängt.

Unmittelbar nach der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft unterzeichnete der stellvertretende Staatsanwalt des Gebiets Witebsk, G. A. Korenko, ein Dekret über die Freilassung des Gläubigen aus der Untersuchungshaftanstalt.

Nikolai Makhalichev wurde wenige Stunden vor Beginn des Abendmahls freigelassen, der einzigen religiösen Feier unter Jehovas Zeugen, die 2020 am 7. April nach Sonnenuntergang gefeiert wurde.

Der Fall Makhalichev in Urray

Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen
Siedlung:
Urai
Woran besteht der Verdacht?:
Religionszugehörigkeit wird interpretiert als "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" (unter Bezugnahme auf eine Gerichtsentscheidung, die örtliche Organisation der Zeugen Jehovas aufzulösen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002711019033006
Eingeleitet:
31. Januar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für das Autonome Gebiet der Chanten-Mansen-Jugra
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Fallbeispiel
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