Foto: Alexey Metzger mit seiner Frau Irina

Foto: Alexey Metzger mit seiner Frau Irina

Foto: Alexey Metzger mit seiner Frau Irina

Strafverfahren

Ein weiterer Kriminalfall für den Glauben an Perm. Alexei Metzger wurde angeklagt

Territorium Perm

Am 22. August 2019 wurde der 43-jährige Einwohner von Perm, Alexej Metzger, wegen angeblicher Beteiligung an extremistischen Aktivitäten offiziell strafrechtlich verfolgt. Er unterschrieb eine Verpflichtungserklärung, nicht zu gehen. Dem Gläubigen drohen bis zu 6 Jahre Gefängnis, nur weil er seine Religion praktiziert.

Trotz des Fehlens von Opfern sind die Strafverfolgungsbehörden davon überzeugt, dass es sich bei Metzgers Taten um ein schweres Verbrechen handelt. E. Leontjew, ein Ermittler für besonders wichtige Fälle, eröffnete ein Strafverfahren gegen einen anderen friedlichen Gläubigen gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation). Der Angeklagte hat bereits begonnen, sich mit der Materie des Falles vertraut zu machen. Sie wird dann vor Gericht gebracht.

Alexey Metzger ist der fünfte Einwohner der Region Perm, gegen den ein Strafverfahren im Zusammenhang mit der Ausübung der Religion der Zeugen Jehovas eingeleitet wurde. Sein Fall wurde von dem Fall Alexander Solowjow getrennt, der bereits nach einem ähnlichen Artikel verurteilt worden war. Am 4. Juli 2019 wurde er zu einer Geldstrafe von 300.000 Rubel verurteilt. Gegen drei weitere Einwohner der Region Perm wird nun ermittelt: Boris Burkow, Viktor Kutschkow und Igor Turik.

Diese Strafverfahren sind eine direkte Folge der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, die Aktivitäten aller Organisationen der Zeugen Jehovas in Russland zu liquidieren und zu verbieten. Die Strafverfolgungsbehörden interpretieren das gemeinsame Bekenntnis zur Religion unangemessen als Teilnahme an extremistischen Aktivitäten, was im Widerspruch zu Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation steht, der die Religionsfreiheit für alle garantiert.

Fall von Metsger in Perm

Fallbeispiel
Am 25. April 2019 eröffnete A. E. Leontiev, Ermittler der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Perm, ein Strafverfahren gegen den 43-jährigen Aleksey Metzger wegen Beteiligung an extremistischen Aktivitäten (Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) allein auf der Grundlage, dass er sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt. Es basiert auf Audioaufnahmen von friedlichen Diskussionen über die biblischen Lehren durch Gläubige. Der Fall Aleksey wurde von dem Kriminalfall von Aleksandr Solowjow, einem weiteren Gläubigen aus Perm, getrennt. Dank seines Glaubens konnte Alexey schlechte Gewohnheiten ablegen und eine starke Familie gründen. Trotz alledem wurde ein einfacher Bauingenieur wegen eines schweren Straftatbestands angeklagt. Am 14. November 2019 befand Richterin Swetlana Tscherenewa vom Bezirksgericht Ordschonikidse in Perm den Gläubigen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 350.000 Rubel. Das Berufungsgericht und das Kassationsgericht wiesen die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Perm
Siedlung:
Dauerwelle
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hat er "die Aktivitäten einer verbotenen Organisation propagiert, direkt an den von Jehovas Zeugen durchgeführten Veranstaltungen teilgenommen und andere Handlungen begangen, die darauf abzielten, solche Veranstaltungen durchzuführen und daran teilzunehmen"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902570030000022
Eingeleitet:
10. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Perm
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-461/2019
Gericht:
Ordzhonikidzevskiy District Court of Perm
Richter:
Svetlana Chereneva
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang