Foto: Oleksandr Shevchuk

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Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Einwohner von Saransk, denen vorgeworfen wurde, "den Glauben zu verbreiten", wurden aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen

Mordwinien

Am 2. Juli 2019 wurden Alexander Schewtschuk und Georgij Nikulin in Saransk (Mordwinien) nach 147 Tagen hinter Gittern freigelassen. Die Ermittlungen in dem Strafverfahren dauern an.

Den Ermittlungen zufolge waren die Heuschrecken damit beschäftigt, "Ideologie und Glauben unter den Einwohnern der Republik Mordwinien zu verbreiten ... durch Gespräche an öffentlichen Plätzen und in Wohnräumen mit Bewohnern der Stadt Saransk und anderer Siedlungen", was als "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" interpretiert wird.

Der Fall von Schewtschuk und anderen in Saransk wurde am 4. Februar 2019 eingeleitet. Nach 2 Tagen durchsuchte der mordwinische FSB 9 Familien der Zeugen Jehovas in Saransk. Aleksandr Shevchuk, Vladimir Atryakhin und Georgiy Nikulin wurden festgenommen und in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Derzeit stehen sie alle unter der Verpflichtung, nicht zu gehen.

Der Fall Schewtschuk und andere in Saransk

Fallbeispiel
Im Februar 2019 eröffnete der FSB in Saransk ein Strafverfahren gegen drei Gläubige wegen Extremismusverdachts. Nach Massendurchsuchungen landeten Wladimir Atryakhin, der Vater von zwei kleinen Kindern, sowie Alexander Schewtschuk und Georgij Nikulin in einer Untersuchungshaftanstalt, wo sie zwei bis fünf Monate verbrachten. Später traten drei weitere Angeklagte in dem Fall auf - Alexander Koroljow, Jelena Nikulina und Denis Antonow. Der Fall kam im Mai 2021 vor Gericht. Der Verteidigung gelang es, dem Gericht mehrfach zu zeigen, dass der freigegebene Zeuge Wlassow falsch aussagte. Im August 2022 wurden die Gläubigen verurteilt: Wladimir Atryakhin wurde zu sechs Jahren verurteilt, Georgij und Jelena Nikulin – jeweils vier Jahre und zwei Monate und Alexander Schewtschuk, Alexander Koroljow und Denis Antonow – zu zwei Jahren Gefängnis. Die Berufung bestätigte das Urteil. Im November 2023 wurde Schewtschuk aus der Kolonie entlassen, und im Juni 2024 wurden auch Koroljow und Antonow freigelassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Mordwinien
Siedlung:
Saransk
Woran besteht der Verdacht?:
Laut der Untersuchung "verbreiteten sie Ideologie und Glauben unter den Bürgern der Republik Mordwinien ... durch Gespräche mit Bürgern von Saransk und anderen Bevölkerungszentren", was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907890001000003
Eingeleitet:
4. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB Russlands für die Republik Mordwinien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-13/2022 (1-216/2021)
Gericht:
Ленинский районный суд г. Саранска
Richter am Gericht erster Instanz:
Елена Симонова
Fallbeispiel