Foto: Dennis Christensen und seine Frau Irina

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Strafverfahren

21. Mai 2018. Überprüfung der Anhörung im Fall eines dänischen Gläubigen in Orjol

Gebiet Orjol

An diesem Tag setzte das Gericht die Vernehmung der Zeugin Vera Ivanovna Banshchikova fort, einer Kinderärztin mit 35 Jahren Erfahrung, die sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt. Banschtschikowa wurde von der Staatsanwaltschaft vor Gericht geladen. An dem Treffen nimmt auch die dänische Fernseh- und Radiogesellschaft DR TV teil.

Das Gericht befragte sie weiterhin zu ihrer Einstellung zu Bluttransfusionen. Banshchikova, die ihr ganzes Leben lang als Ärztin gearbeitet hat, sprach ausführlich über die medizinischen Risiken, die mit Bluttransfusionen verbunden sind, sowie über die Verfügbarkeit echter Alternativen zu diesem Verfahren. Banschtschikowa erwähnte unter anderem die Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 363, die Anweisungen für Ärzte zur Verwendung von Blutbestandteilen genehmigt. Gemäß den Anweisungen ist der Arzt verpflichtet, den Patienten vor der Verwendung von Spenderblut über die damit verbundenen Risiken aufzuklären und seine schriftliche Zustimmung einzuholen. Im Falle einer Ablehnung hat der Arzt nicht das Recht, die Entscheidung des Patienten zu ignorieren. Der Patient ist nicht verpflichtet, den Arzt über den Grund für die Ablehnung einer Bluttransfusion zu informieren.

Wer hat den Gottesdienstsaal geputzt? Wer hat das Tor geschlossen und geöffnet? War es Dennis Christensen? Diese Fragen waren für das Gericht immer noch von großem Interesse, als ob das Reinigen und Aufschließen des Gebäudes genau das Verbrechen wäre, dessen Christensen angeklagt war. Banshchikova erklärte, dass die Begrüßung am Eingang des Gebäudes in den Gemeinden der Zeugen Jehovas üblich sei. Außerdem beteiligen sich die Gläubigen in allen Gotteshäusern der Zeugen Jehovas, in denen sie sich aufgehalten hat, an der Reinigung der Räumlichkeiten. Laut Banschtschikowa handelt es sich dabei um Fragen der einfachen Gastfreundschaft und der Etikette. Sie selbst beteiligte sich, wenn nötig und wenn möglich, an der Reinigung, angetrieben von einem persönlichen Impuls. Sie räumte den Schnee auf dem Hof nicht, weil ihr Gesundheitszustand es nicht zuließ, aber sie sah, wie Christensen früh kam und den Schnee räumte, damit die Leute bequem passieren konnten.

Als die Staatsanwaltschaft darum bat, über die Geschehnisse am 25. Mai 2017 zu sprechen, als Polizeibeamte zu ihrem Gottesdienst kamen und Christensen verhaftet wurde, sagte Banshchikova: "Ich habe noch nie in meinem Leben ein solches Spektakel gesehen, es war sehr beängstigend, wie ein Horrorfilm." Einige Menschen wurden dann krank.

Das Verhör dauerte mehr als 3 Stunden und endete um 14:00 Uhr.

Am nächsten Tag soll ein geheimer Zeuge befragt werden, dessen Gesicht nicht zu sehen sein wird und dessen Stimme verändert wird. Die Anwälte stellten den Antrag, diese Person in der üblichen Weise zu vernehmen, da die Vernehmung eines anonymen Zeugen die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten einschränkt. Darüber hinaus ist eine solche Vernehmung nur im Falle einer Bedrohung des Lebens und der Gesundheit des Zeugen möglich, für die es im vorliegenden Fall jedoch keinen Grund gibt.

Das Gericht vertagte die Entscheidung über diese Petition auf den nächsten Tag, den 22. Mai 2018.

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel