OSZE-Hauptquartier in Wien. Bildquelle: OSZE / Curtis Budden

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Menschenrechte

Erklärung der Europäischen Union zur Lage der Zeugen Jehovas in Russland

Österreich

Am 10. Mai 2018 veröffentlichte die Delegation der Europäischen Union (EU) bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine Erklärung zur Lage der Zeugen Jehovas in Russland. Die Europäische Union ist zutiefst besorgt über die zunehmende Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland. "Die russische Regierung behauptete, dass sie zwar die juristischen Personen der Zeugen Jehovas liquidiert habe, die einzelnen Gläubigen aber frei seien, ihren Glauben auszuüben", hieß es in der Erklärung. Im vergangenen Jahr haben die Behörden neun strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, und fünf Zeugen Jehovas befinden sich derzeit in Haft."

Erklärung der EU zur Lage der Zeugen Jehovas in Russland
Inoffizielle Übersetzung (Quelle im PDF)

EUROPÄISCHE UNION
PC. DEL/588/18 10. Mai 2018
Ständiger Rat der OSZE Nr. 1185
Wien, am 10. Mai 2018

Die Europäische Union ist zutiefst besorgt über die jüngsten Berichte über zunehmende staatliche Schikanen gegen Zeugen Jehovas in Russland, einschließlich Polizeirazzien in Privatwohnungen, willkürlicher Verhaftungen und Einschüchterungen.

Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Jehovas Zeugen wie alle anderen Menschen in der Lage sein sollten, ihre Religion friedlich auszuüben und die Versammlungsfreiheit ohne Diskriminierung zu genießen, wie es durch die Verfassung der Russischen Föderation und internationale Verpflichtungen garantiert wird.

Am 20. April 2017 verbot der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Tätigkeit des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas und aller 395 örtlichen juristischen Personen Jehovas auf der Grundlage von Gesetzen über "Extremismus". Die russische Regierung behauptete, obwohl sie die juristischen Personen der Zeugen Jehovas liquidiert habe, könne der einzelne Gläubige seinen Glauben frei ausüben. Die Worte der Regierung stehen jedoch im Widerspruch zu ihren Taten. Im vergangenen Jahr haben die Behörden neun strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, und fünf Zeugen Jehovas befinden sich derzeit in Haft. Allen droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren, nur weil sie sich zu einem friedlichen Gottesdienst versammelt haben. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Ermittlungen hat der russische Staat etwa 90 bis 100 Besitztümer von Zeugen Jehovas per Gerichtsbeschluss beschlagnahmt, und weitere 100 Immobilien stehen derzeit vor Gericht. Die russischen Behörden drohen Jehovas Zeugen auch mit dem Entzug der elterlichen Rechte.

Die EU fordert Russland und alle anderen OSZE-Teilnehmerstaaten erneut auf, ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit nachzukommen. Die OSZE-Teilnehmerstaaten haben wiederholt die Bedeutung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als Grundprinzip der universellen Sicherheit betont.

Die EU wird die Entwicklungen in Bezug auf Jehovas Zeugen im gesamten OSZE-Raum weiterhin aufmerksam verfolgen und ist besorgt über Berichte, wonach mehrere Teilnehmerstaaten das Recht der Zeugen Jehovas, sich zu ihrem Glauben zu bekennen, einschränken.

Die Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundrecht eines jeden Menschen und schließt jede Diskriminierung aus. Dieses Recht ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie in gemeinsamen OSZE-Verpflichtungen verankert. Religions- oder Weltanschauungsfreiheit umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, in Lehre, Gottesdienst und Gottesdienst zu bekennen. Die EU setzt sich weiterhin für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein, die auf der Grundlage der Grundsätze der Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Universalität überall geachtet und gefördert werden muss.