Der Fall Pegasheva in Yoshkar-Ola

Fallbeispiel

Gegen die 30-jährige Jekaterina Pegasheva aus Mari El wurde wegen “Gesprächen mit Unbekannten” und “Teilnahme an Veranstaltungen” ermittelt - Treffen und Diskussionen über die Bibel mit Glaubensbrüdern. Jekaterina half den Anwohnern, aus der Bibel etwas über Gott zu erfahren. Nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden beging der Gläubige damit “ein schweres Verbrechen gegen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und die Sicherheit des Staates”. Nach der Festnahme landete die Frau sofort in einer Untersuchungshaftanstalt. Das Haus ihrer Mutter, die im Dorf lebt und sich allein um Jekaterinas betagte Großmutter kümmert, wurde durchsucht und durchsucht. Nach etwa vier Monaten hinter Gittern verlor Jekaterina ihre Arbeit und ihre Gesundheit litt darunter. Sie stand 500 Tage lang unter Hausarrest. Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre Gefängnis für den Gläubigen. Am 31. Mai 2021 verurteilte der Richter des Gornomarski-Bezirksgerichts der Republik Mari El, Nikolai Ayplatov, Jekaterina zu sechseinhalb Jahren Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von vier Jahren. Der Oberste Gerichtshof der Republik Mari El bestätigte die Entscheidung des Gerichts erster Instanz. Das Kassationsgericht ging den gleichen Weg.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Die Ermittlungsabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Republik Mari El leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Artikel 282.2 Absatz 2 ein; Den Ermittlungen zufolge setzte sie "vorsätzlich illegale Aktivitäten fort ... durch die Durchführung von Interviews mit unbekannten Personen, um die Aktivitäten der verbotenen religiösen Extremistenorganisation Jehovas Zeugen zu fördern, sowie durch die direkte Teilnahme an Veranstaltungen der verbotenen Organisation." Unschuldige Opfer von Polizeibeamten sind: Ekaterina Pegasheva (geb. 1989).

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    Suchen

    Im Fall von Ekaterina Pegaschewa laufen zwei Durchsuchungen in Yoshkar-Ola und eine im Dorf Pirogovo (Region Kirow), wo ihre Mutter lebt. Bei den Durchsuchungen werden Bücher und Videos, elektronische Geräte, persönliche Briefe und Dokumente beschlagnahmt, darunter sogar ein Schulzeugnis und eine Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung.

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    Haftanstalt

    Das Gericht entscheidet sich für eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer Inhaftierung in Bezug auf Ekaterina Pegasheva. Sie wird in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Republik Mari El gebracht.

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    Suchen Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Haftanstalt
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    Art. 282 Abs. 2

    Ekaterina Pegasheva wird nach Teil 2 der Begehung eines Verbrechens beschuldigt. Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation - Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation.

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    Haftanstalt

    Das Stadtgericht Yoshkar-Ola verlängert die Haft von Ekaterina Pegasheva in der Untersuchungshaftanstalt.

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    Hausarrest

    Das Stadtgericht Yoshkar-Ola lockert die Fixierung für Ekaterina Pegasheva auf und beschließt, sie unter Hausarrest zu stellen. Für 3,5 Monate in der Untersuchungshaftanstalt erhielt sie mehr als 700 Unterstützungsschreiben aus 15 Ländern.

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    Hausarrest

    Eine Gerichtsverhandlung zur Verlängerung des Hausarrests von Jekaterina Pegaschewa ist im Gange. Von denen, die gekommen sind, um den Gläubigen zu unterstützen, dürfen nur sechs das Gerichtsgebäude betreten. Am Eingang schreibt ihnen ein FSB-Offizier eine Vorladung zum Verhör am 24. März an den stellvertretenden Leiter der Ermittlungsabteilung des FSB Marushin A.N. Trotzdem dürfen die Zuhörer den Gerichtssaal nicht betreten.

    Mit Zustimmung des Leiters der Ermittlungsabteilung des FSB in der Republik Mari El, Tseberganov V. Y., beantragt der Ermittler Marushin die Verlängerung des Hausarrests von Jekaterina Pegaschewa. Staatsanwalt M. M. Shakhnavazov unterstützt den Antrag des Ermittlers.

    Der Angeklagte und der Verteidiger widersprechen und halten die Argumente des Ermittlers für unbegründet.

    Richterin Mayorova S.M. beschließt, den Hausarrest von Pegaschewa bis zum 26. Mai 2020 zu verlängern und begründet dies damit, "die Ergebnisse psychologischer, sprachlicher, religiöser und phonoskopischer forensischer Untersuchungen zu erhalten".

    Für den Zeitraum der Präventivmaßnahme wurde ein Verbot des Empfangs und Versendens von Korrespondenz, der Nutzung von Kommunikationsmitteln und des Internets verhängt.

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    Der Leiter der Ermittlungsabteilung des FSB V. Tseberganov verlängert die Dauer der Voruntersuchung im Strafverfahren gegen Jekaterina Pegaschewa auf 10 Monate, d.h. bis zum 26. Juli 2020.

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    Hausarrest

    Die Richterin des Stadtgerichts Yoshkar-Ola, Oksana Ershova, prüft den Antrag des Ermittlers Alexej Marushin, den Hausarrest für Ekaterina Pegasheva um 2 Monate, d.h. bis zum 26. Juli 2020, zu verlängern. Zu diesem Zeitpunkt beträgt die Dauer der Freiheitsbeschränkung unter Berücksichtigung des Aufenthalts in der Untersuchungshaftanstalt insgesamt 297 Tage.

    Der Angeklagte und der Verteidiger sind mit dem Antrag des Ermittlers nicht einverstanden und appellieren an das Gericht, das Maß der Zurückhaltung zu mildern - in Form einer schriftlichen Verpflichtung, bestimmte Handlungen nicht zu verlassen oder zu verbieten.

    Nach Anhörung aller Parteien entscheidet das Gericht, den Antrag des Gläubigen abzuweisen, unter Berücksichtigung der Argumente des Ermittlers, dass Katharina "ein schweres Verbrechen gegen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und die Sicherheit des Staates" begangen habe.

    Ihr wird die Korrespondenz, die Nutzung von Kommunikationsmitteln und das Internet untersagt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vor dem Bezirksgericht Gornomariyskiy der Republik Mari El beginnen die Anhörungen im Fall von Ekaterina Pegasheva. Den Vorsitz führt Nikolay Aiplatov. Die Gläubige drückt ihre Haltung zu der Anklage vor Gericht aus und bezeichnet sie als illegal. Sie betont, dass ihr Extremismus fremd sei und ihr eine Gefängnisstrafe drohe, weil sie von ihrem Recht auf Religionsausübung Gebrauch gemacht habe.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht vernimmt die Zeugen der Anklage. Einer von ihnen zufolge wurde bei den Gottesdiensten, die sie besuchte, "über Gott gesprochen", und Pegasheva forderte die Anwesenden nie auf, "Gewalttaten zu begehen, die Staatsmacht zu stürzen und die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung von Zeugen. Sie sprechen darüber, dass sie mit dem Angeklagten über religiöse Fragen gesprochen haben. "Sie sprach über gute Dinge, sie sprach über Gott", sagte einer. Eine andere Zeugin konnte Pegasheva nicht als die Frau erkennen, mit der sie zuvor kommuniziert hatte. Der dritte Zeuge vermietet eine Wohnung an den Angeklagten. "Ich mag Katja. Sie ist diszipliniert, sie zahlt für alles, es gab keine Beschwerden von ihren Nachbarn", sagt sie.

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    Geheimer Zeuge Verhör

    Das Gericht verhört eine geheime Zeugin "Petrova", die glaubt, dass die Religion der Zeugen Jehovas verboten ist. Ihr zufolge wurden bei den Gottesdiensten friedliche Themen behandelt, und Pegasheva rief niemanden zu illegalen Aktionen auf.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    In der mündlichen Verhandlung erklärt der Angeklagte, dass der Glaube der Zeugen Jehovas vom Gericht nicht verboten sei und dass Zusammenkünfte von Gläubigen nach Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation erlaubt seien. Ekaterina betont auch: "In meinen Gesprächen gibt es keine Aufrufe zu Gewalt, Feindschaft oder Ungehorsam gegen die Gesetze. Ich hatte keine extremistischen Motive, ich habe sie nicht und ich kann sie nicht haben, weil ich Christ bin."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Nach Angaben auf der offiziellen Website des Gerichts haben bereits 27 Gerichtsverhandlungen in der Strafsache stattgefunden. Bei der nächsten Anhörung wird der Beginn der juristischen Debatte erwartet, in der der Staatsanwalt dem Gericht eine Strafe für den Gläubigen empfehlen wird.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Freiheitsentzug

    Während der Debatte der Parteien beantragt der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 7 Jahren für den Gläubigen, der in einer Kolonie des allgemeinen Regimes verbüßt werden soll.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal

    Ekaterina hält ihr letztes Wort, in dem sie ihre Unschuld an Extremismus beweist und das Gericht bittet, sie freizusprechen.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Der Richter des Bezirksgerichts Gornomariyskiy der Republik Mari El, Nikolay Aiplatov, befindet Ekaterina Pegasheva wegen ihrer Religion für schuldig und verurteilt sie zu sechseinhalb Jahren auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Entlassung und Arbeitseinschränkungen

    Der Oberste Gerichtshof der Republik Mari El weist die Berufung von Ekaterina Pegaschewa zurück. Das Urteil tritt in Kraft.

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    Kassationshof

    Das VI. Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Samara lässt das Urteil und die Berufungsentscheidung im Fall Ekaterina Pegasheva unverändert.

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