Der Fall Spirichev in Wyselki
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Der leitende Ermittler des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Krasnodar, Oberleutnant der Justiz R. Latysh, leitet ein Strafverfahren gegen Viktor Spirichev gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein.
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Spirichev wird als Verdächtiger verhört.
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Der Gläubige wird angeklagt. Er wird in seinem neuen Status verhört, woraufhin er freigelassen wird, weil er nicht gehen darf.
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Der Fall wird dem Wyselkowski-Bezirksgericht der Region Krasnodar vorgelegt. Er wird von Richter Ruslan Teplukhin geprüft.
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20 Personen dürfen in den Sitzungssaal, darunter auch die Frau von Viktor Spirichev.
Das Gericht bittet die Parteien um eine Stellungnahme zur Zusammenlegung von sieben Strafsachen von Gläubigen zu einem auf Antrag des Angeklagten Spiritschew. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung stellen einen Antrag auf Vertagung des Prozesses, um sich mit den Akten vertraut zu machen.
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Das Gericht lehnt den zuvor eingereichten Antrag auf Zusammenlegung von sieben Strafverfahren gegen Gläubige zu einem ab.
Der Anwalt beantragt die Rückgabe des Falles an die Staatsanwaltschaft mit der Begründung, dass Spirichev beschuldigt wird, an den Aktivitäten von vier religiösen Organisationen beteiligt gewesen zu sein, von denen keine durch ein Gerichtsurteil liquidiert wurde. Die Verteidigung stellt auch fest, dass die Handlungen des Angeklagten, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an den Aktivitäten der aufgelösten religiösen Vereinigung beteiligt war, nicht näher spezifiziert wurden.
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Das Gericht lehnt den Antrag der Verteidigung ab, den Fall an den Staatsanwalt zurückzuverweisen.
Der Staatsanwalt verliest die Anklage, und der Angeklagte Viktor Spirichev drückt seine Haltung ihm gegenüber aus. Er erklärt: "In der Anklageschrift steht, dass ich ein Verbrechen gegen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und die Sicherheit des Staates begangen habe. Dies steht im Widerspruch zu meinen Überzeugungen, die auf der Bibel basieren. Ich glaube, dass mein Gott Jehova von mir erwartet, dass ich dem Staat und seinen Gesetzen gehorche, diejenigen respektiere, die mit Macht ausgestattet sind... Ich zahle regelmäßig Steuern, ich nehme nicht an Kundgebungen oder Protesten teil."
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Etwa 15 Personen kommen zu der Anhörung, um die Gläubigen zu unterstützen. Der Staatsanwalt verliest das schriftliche Material des Falles, einschließlich des Protokolls der Durchsuchung und der Vernehmung des Religionsgelehrten Pawel Bojko.
Der Richter gibt dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, die Verhandlung aufgrund des großen Umfangs der Verfahrensunterlagen und des Vorbereitungsbedarfs zu vertagen.