Fall Tasyrrow und andere in Ufa

Fallbeispiel

Im Februar 2026 leitete die Ermittlungsbehörde ein Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas in Ufa ein und führte Hausdurchsuchungen an 9 Adressen durch. Ruslan und Rosa Tasyrow wurden der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation beschuldigt, Sergei Bastajew, Andrei Gubeejew, Alfia Dschawadowa und Maria Garejewa wurden der Beteiligung daran angeklagt. Tasyrow wurde ins Untersuchungsgefängnis gebracht, die anderen wurden mit Verboten bestimmter Handlungen belegt. Im Juni 2026 wies das Gericht, entgegen den Einwänden der Verteidigung, Maria Garejewa zur stationären psychiatrischen Untersuchung ein.

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    Vadim Kharasow, Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungseinheit für die Untersuchung organisierter krimineller Aktivitäten der Hauptdirektion des Innenministeriums der Republik Baschkortostan, leitet einen Fall gegen Ruslan und Roza Tazyrov nach dem Artikel über die Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein.

    Im Rahmen desselben Falls sind Andrey Gubeev, Sergey Bastayev, Alfiya Javadova und Maria Gareeva als Angeklagte beteiligt – sie werden der Beteiligung an Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt.

    Laut der Untersuchung "organisierten und hielten die Gläubigen Treffen an öffentlichen Orten per Videokonferenz ab ... zum Zweck der Förderung der Aktivitäten einer verbotenen Organisation."

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    Das Bezirksgericht Ordzhonikidze in Ufa wählt eine Einschränkungsmaßnahme für Bastayev, Gubeyev, Gareeva und Javadova in Form eines Verbots bestimmter Handlungen.

    Das Gericht schickt die Tazyrovs in das Untersuchungshaftzentrum 1 in der Republik Baschkortostan.

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    Ruslan wird in Einzelhaft gehalten. Er wird spazieren geführt und fühlt sich im Allgemeinen zufrieden, sorgt sich aber um seine Frau und seine ältere Mutter. Der Gläubige hat keine Bibel.

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    Rosas Verhältnis zu ihren Zellengenossen ist freundschaftlich. Die Gläubige versucht, die körperliche Form zu halten: Sie macht jeden Tag Übungen und lässt sich die Gelegenheit nicht entgehen, spazieren zu gehen. Sie hat begonnen, Pakete zu erhalten, aber es gibt noch keine Bibel.

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    Ruslan und Roza Tazyrov befinden sich im Untersuchungshaft Nr. 1 in der Republik Baschkortostan.

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    Mehrere Versuche, Ruslan und Rosa Bibeln zukommen zu lassen – sowohl durch Übergabe als auch per Post – blieben erfolglos. Die Leitung des Untersuchungsgefängnisses informierte die Angehörigen der Tasyrowys, dass Bibeln in der Einrichtung vorhanden seien, sogar in ausreichender Menge. Ihr Erhalt unterliegt jedoch einer speziellen Regelung: Es muss ein Antrag auf Besuch eines Geistlichen der Russisch-Orthodoxen Kirche gestellt werden, woraufhin über die Herausgabe der Bibeln entschieden wird.

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    Das Bezirksgericht Ordschonikidsew befindet, dass Maria Gareewa zwangsweise für bis zu 30 Tage in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird, um ein Gutachten zu erstellen.

    Als formale Begründung gilt die Empfehlung einer Kommission, die zuvor im Zuge der Ermittlungen eine ambulante forensisch-psychiatrische Untersuchung durchgeführt hatte. Die Verteidigung hält die Entscheidung für unbegründet. Maria berichtet dem Gericht, dass die Ärztin während dieser Untersuchung Fragen wie bei einer Vernehmung stellte und ihr zweimal mit stationärer Aufnahme drohte. Die Gläubige sprach offen über ihr Privatleben, machte jedoch von ihrem Recht Gebrauch, zu Fragen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren keine Aussage zu machen.

    Richterin Jelena Tschiruchina weist die Argumente von Maria und ihrer Anwältin zurück. Das Urteil kann angefochten werden.

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