Der Fall Tolmasow und andere in Twer

Fallbeispiel

Im Sommer 2023 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen aus Twer: Alexander Kostjuk, Maksim Barbazyuk und den Rentner Walerij Tolmasow. Ihre Wohnungen wurden durchsucht, danach wurden die Männer bis spät in den Abend verhört. Den Gläubigen wurde vorgeworfen, gemeinsame Diskussionen über die Bibel geführt zu haben, was die Ermittlungen mit extremistischen Aktivitäten gleichsetzten. Im Juli 2024 ging der Fall vor Gericht.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Maxim Prusakov, Ermittler der ersten Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation in der Region Twer, leitet ein Strafverfahren gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten extremistischer Organisationen) gegen den 68-jährigen Waleri Tolmasow ein. Der 50-jährige Alexander Kostyuk und der 40-jährige Maxim Barbazyuk.

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    Suchen Verhör Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Am frühen Morgen werden Durchsuchungen in den Wohnungen der drei Verdächtigen durchgeführt, bei denen die Ordnungshüter elektronische Geräte beschlagnahmen. Dann werden Walerij Tolmasow, Oleksandr Kostjuk und Maksim Barbasjuk in die örtliche Abteilung des Ermittlungskomitees gebracht, wo sie bis spät in die Nacht verhört werden, woraufhin die Gläubigen freigelassen werden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Ältlich

    Etwa 40 Menschen versammeln sich vor dem Gerichtsgebäude, um die Angeklagten zu unterstützen. 10 Zuhörer dürfen in den Meetingraum.

    Ein Zeuge, der zuvor an Gottesdienstversammlungen teilgenommen hat, wird vor Gericht vernommen. Er sagt, er habe in einer Zeitschrift aus den 1970er Jahren gelesen, dass es Jehovas Zeugen verboten sei, Bluttransfusionen und Organtransplantationen zu geben. Der Anwalt klärt ab, ob der Zeuge wusste, dass Aleksandr Kostyuk sich einer Hüftoperation unterzogen hatte. Er verneint. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird die Aussage des Zeugen, die während des Ermittlungsverfahrens gemacht wurde, vor Gericht verlesen. Er bestätigt sie voll und ganz.

    Dann wird die Aussage eines weiteren Zeugen verlesen.

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