Der Fall Godunow und andere in Tula

Fallbeispiel

Im April 2021 durchsuchten Strafverfolgungsbeamte 17 Adressen von Jehovas Zeugen in Tula und Kirejewsk. Im März desselben Jahres leitete der FSB ein Strafverfahren gegen Gurami Labadze, Jewgenij Godunow, Anschela Putivskaja und Julia Popkowa wegen Extremismus ein. Die Ermittlungen betrachteten es als Verbrechen, “religiöse Reden zu organisieren” und “Predigten auszuüben”. Nach Durchsuchungen und Verhören wurde Gurami unter Hausarrest gestellt, und Anzhela, Yuliya und Yevgeniy wurden in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Einen Monat später wurden auch sie unter Hausarrest gestellt. Später wurden alle unter ein Anerkennungsabkommen gestellt. Der Fall kam im April 2023 vor Gericht, und im November verhängte das Gericht Bewährungsstrafen: 6,5 Jahre für Godunow und Labadze und 2,5 Jahre für Putivskaya und Popkova.

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    Fall eingeleitet

    Die Ermittlungsabteilung des FSB-Direktorats für das Gebiet Tula leitet Strafverfahren gegen Gurami Labadze, Angela Putivskaya, Yulia Popkova und Yevgeniy Godunow ein.

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    Suchen Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Vorübergehende Hafteinrichtung Haftanstalt Verhör

    Putivskaja und Popkowa wurden festgenommen. Sie werden nach Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation extremistischer Aktivitäten) angeklagt.

    Die Fälle Labadze, Godunow und Putivskaja werden zu einem Verfahren zusammengefasst.

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    Haftanstalt

    Das Zentrale Bezirksgericht von Tula beschließt, Putivskaja und Popkowa in Haft zu nehmen. Sie werden in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in Tula untergebracht.

    Jewgeni Godunow wurde ebenfalls festgenommen und wegen der Begehung eines Verbrechens gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation) angeklagt.

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    Haftanstalt

    Das Zentrale Bezirksgericht von Tula erlässt eine Entscheidung über die Inhaftierung von Jewgeni Godunow.

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    Hausarrest

    Eine Gerichtsverhandlung zur Überprüfung der Maßnahme der Zurückhaltung. Für Gurami Labadze verlängert das Gericht den Hausarrest bis zum 25. Juli 2021. Er darf 2 Stunden laufen. Anzhela Putivskaja und Jewgeni Godunow wurden aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen, die bis zum selben Tag unter Hausarrest standen. Das Gericht verhängt auch eine Freiheitsstrafe gegen Julia Popkowa in Form von Hausarrest, allerdings auf unbestimmte Zeit. Der Gläubigen ist es verboten, ihren Wohnort für 24 Stunden ohne Erlaubnis des Ermittlers zu verlassen.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB in der Region Tula, Justizhauptmann Alexej Jarzew, ersetzt Putivskaja, Popkowa und Godunow durch eine schriftliche Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen und sich angemessen zu verhalten. Die Gläubigen verbrachten 2 Monate unter Hausarrest.

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    Der Fall Popkowa wird mit dem Fall Labadze, Putivskaja und Godunow zu einem Verfahren zusammengefasst.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall wird dem Bezirksgericht Proletarsky in Tula vorgelegt. Er wird von Richterin Nina Panarina ernannt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörungen in der Sache beginnen. Pflichtverteidiger werden den Gläubigen zur Seite gestellt. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Die Angeklagten plädieren auf nicht schuldig und äußern sich mit einer Haltung zu den Vorwürfen.

    Der Richter berichtet über die Vernehmung des Zeugen der Anklage, des Polizeibeamten A. G. Antoschin. Da dieser Zeuge nicht früher vernommen wurde, beantragt die Verteidigung, die Vernehmung von Antoshin zu verschieben. Das Gericht gibt dem Antrag statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    11 Zuhörer dürfen in den Gerichtssaal, obwohl viel mehr Menschen in das Gerichtsgebäude gekommen sind, um die Angeklagten zu unterstützen.

    Die Zeugen der Anklage, Mitarbeiter des Zentrums "E", werden vernommen. Sie machen Zeugenaussagen, die nicht mit denen übereinstimmen, die in den Akten festgehalten sind. Zeugen beantworten die Fragen der Angeklagten ausweichend.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Befragung von Zeugen der Anklage, die vor 2017 an Gottesdiensten der Zeugen Jehovas teilgenommen haben, geht weiter.

    Einer von ihnen behauptet, der Glaube der Zeugen Jehovas sei extremistisch, weil sie von seiner Wahrheit überzeugt seien. Er fügt hinzu, dass die Angeklagten anonyme Briefe in Briefkästen eingeworfen hätten, obwohl diese Tatsache in den Akten nicht erwähnt werde. Die Verteidigung erhob Einspruch und bezeichnete diese Anschuldigung als falsch.

    Ein weiterer Zeuge, A. G. Antoshin, gibt an, dass die Angeklagten während des Gottesdienstes "extremistische Bücher diskutiert" hätten. Auf die Frage der Verteidigung, wie er das definiert habe, antwortet er: "Irgendwie habe ich es verstanden."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Zwei Zeugen werden vernommen. Einer von ihnen, ein FSB-Offizier, antwortet auf die Frage der Verteidigung, ob die Angeklagten zum Hass aufgerufen und verbotene Literatur verbreitet hätten: "Wir haben uns einfach von der Tatsache leiten lassen, dass sie Zeugen Jehovas sind."
    Der zweite Zeuge sagt, niemand habe ihn gedrängt, einer extremistischen Organisation beizutreten, und er habe auch keine materielle Unterstützung beantragt.

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    Verhör Geheimer Zeuge Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Drei geheime Zeugen werden vernommen - Olschewski, Panin und Lissow.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Protokolle der Durchsuchungen, die Protokolle von Telefongesprächen und Gottesdiensten. Sie diskutieren darüber, was die Bibel über Ehe und Geld sagt, sowie über die Unterdrückung von Jehovas Zeugen in der UdSSR.

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    Verhör Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vernehmung von zwei geheimen Zeugen.

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    Verhör Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vernehmung der Sachverständigen Irina Salnikowa, die auf Anweisung des FSB eine linguistische Analyse mehrerer Fallmaterialien durchführte. Die Verteidigung stellt Fragen, um den wissenschaftlichen Charakter der Untersuchung zu belegen und auf die Schlussfolgerungen aufmerksam zu machen, die die Angeklagten für falsch halten. Salnikowa gibt vage Antworten und verweist auf ein vom FSB entwickeltes Memo, das nicht öffentlich zugänglich ist. Die Anwälte bitten darum, sich damit vertraut zu machen, aber der Richter lehnt den Antrag ab.

    Das Gericht streicht die meisten Fragen der Verteidigung, unter anderem: Hat der Sachverständige wissenschaftliche Veröffentlichungen über die Konfession der Zeugen Jehovas? Weiß sie, was den Angeklagten vorgeworfen wird? Ist ihr die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Fall der Liquidation der juristischen Personen der Zeugen Jehovas bekannt?

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    Verhör Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht fährt mit der Befragung weiterer Sachverständiger fort. Der Staatsanwalt und der Richter hindern die Verteidigung erneut daran, Fragen zu stellen.

    In der Schlußfolgerung von Elena Meleschko wird darauf hingewiesen, daß der Gebrauch des Namens Jehova charakteristisch für das Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Rußland ist. Die Verteidigung weist darauf hin, dass sogar Leo Tolstoi diesen Namen in seinen Schriften verwendet hat, was den Sachverständigen überrascht.

    Die Verteidigung fragt auch, ob die Sachverständigen sicher sind, dass die Angeklagten aus als extremistisch eingestuften Publikationen zitiert haben. Sie antworten, dass sie es nicht verifizieren konnten. Sie fügen hinzu, dass die Suche nach diesen Phrasen im Internet zu gesperrten Ressourcen geführt habe, was ihrer Meinung nach bedeute, dass die Materialien extremistisch seien.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung Ältlich Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Die Staatsanwaltschaft fordert 6 Jahre Bewährungsstrafe für Gurami Labadze und Jewgenij Godunow, 2 Jahre und 6 Monate Bewährungsstrafe für Julia Popkowa und Angela Putizkaja.

    Die Gläubigen geben das letzte Wort.

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    Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Bewährungsstrafe

    Schiedsrichterin: Nina Panarina. Proletarskij Bezirksgericht Tula (Tula, Marata Str., 162a). Uhrzeit: 14:00 Uhr.

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