Der Fall von Loginov und anderen in Surgut

Fallbeispiel

Im Februar 2019 leitete das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen 18 Männer und 1 Frau aus Surgut ein (unter ihnen war eine Person, die fälschlicherweise für einen Zeugen Jehovas gehalten wurde). Ihre Wohnungen wurden durchsucht. Während der Verhöre wurden 7 Gläubige Gewalt ausgesetzt. Artur Sewerintschik wurde für 29 Tage in Untersuchungshaft genommen, während Jewgenij Fedin und Sergej Loginov für 56 Tage in Untersuchungshaft genommen wurden. Timofey Zhukov wurde unrechtmäßig für 14 Tage in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die Gläubigen reichten Beschwerden über die Anwendung von Folter beim Ermittlungskomitee, beim EGMR und beim Ombudsmann für Menschenrechte ein; Es wurde eine Pressekonferenz abgehalten, an der Menschenrechtsaktivisten teilnahmen, aber keiner der Strafverfolgungsbeamten wurde zur Rechenschaft gezogen. Im Oktober 2021 wurden die Unterlagen des Falles (der 2020 in ein separates Verfahren überging) vor Gericht gebracht. Zwei Jahre später verurteilte das Gericht alle Gläubigen zu Bewährungsstrafen zwischen 4 und 7 Jahren. Im Februar 2025 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung.

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