Der Fall Zhurbenko in Orjol
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Die Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation leitet das Strafverfahren Nr. 12102540005000070 gegen Anton Schurbenko ein. Ihm wird vorgeworfen, an den Aktivitäten einer extremistischen Gemeinschaft teilgenommen zu haben (Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Sein Fall wurde von dem Strafverfahren gegen drei Gläubige – Wladimir Piskarev, Wladimir Melnik und Artur Putinzew – getrennt, das vor etwa einem Jahr eingeleitet wurde.
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Die Ermittlerin des Ermittlungskomitees, A.O. Dunicheva, entscheidet sich, das Strafverfahren gegen Zhurbenko einzustellen, da er in seinen Handlungen kein corpus delicti hat.
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Der stellvertretende Staatsanwalt des sowjetischen Bezirks Orjol, B. O. Skopinow, hebt die Entscheidung zur Einstellung des Strafverfahrens gegen den Gläubigen auf.
Später reichte Anton Zhurbenko eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft des Sovetsky Bezirks Orjol ein, in der er darum bat, die Entscheidung des stellvertretenden Staatsanwalts als rechtswidrig anzuerkennen und sie aufzuheben.