Der Fall Jewstignejew in Nischni Nowgorod

Fallbeispiel

Kirill Jewstignejew ist einer der Gläubigen von Nischni Nowgorod, die im Juli 2019 von bewaffneten Sicherheitskräften durchsucht wurden. Ein Jahr später wurde er Angeklagter in einem Strafverfahren wegen Finanzierung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation, da er einen Mietvertrag für einen Raum für ein freundschaftliches Treffen mit Glaubensbrüdern abgeschlossen hatte. Für den Gläubigen wurde eine geheime Video- und Audioaufnahme gemacht. Später verpflichtete sich der Ermittler Makerow, Jewstignejew nicht zu verlassen. Darüber hinaus wurde Kirill Evstigneev in die Liste der Terroristen und Extremisten von Rosfinmonitoring aufgenommen. Seine Bankkonten wurden gesperrt. Ende September 2021 wurde der Fall des Gläubigen dem Leninski-Bezirksgericht in Nischni Nowgorod vorgelegt, und im Mai 2022 verurteilte Richter Viktor Uschakow den Gläubigen zu einer Bewährungsstrafe von 3 Jahren. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil am 1. August 2022.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    O. V. Makerov, leitender Ermittler für innere Angelegenheiten der Hauptermittlungsdirektion der Hauptdirektion des Innenministeriums für das Gebiet Nischni Nowgorod, leitet ein Strafverfahren gegen Unbekannte gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Der Grund dafür ist, dass im April 2019 örtliche Zeugen Jehovas einen Konferenzraum in einem der Geschäfte in Nischni Nowgorod für 6 Stunden für ein freundschaftliches Treffen gemietet haben.

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    Der Richter des Leninskij-Bezirksgerichts, Sergej Gluschkow, erlässt eine Durchsuchungsanordnung am Wohnort des Zeugen Jehovas, Kirill Jewstignejew.

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    Suchen Verhör Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2
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    Verhör

    Der Gläubige kommt zum Verhör in das Innenministerium in der Region Nischni Nowgorod, wo er vom UEEX-Ermittler Urbezov telefonisch vorgeladen wird. Die Ermittlungen interessieren sich für den Mietvertrag, den Evstigneev 2019 abgeschlossen hat. Der Gläubige beruft sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 3 Absatz 1

    Das Innenministerium des Gebiets Nischni Nowgorod leitet ein Strafverfahren gegen Kirill Jewstignejew ein, in dem ihm die Finanzierung extremistischer Aktivitäten vorgeworfen wird (Teil 1 von Artikel 282.3 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

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    Anerkennungsvereinbarung

    Der Ermittler des Innenministeriums, Makerov, wählt Kirill Evstigneev eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Leninski-Bezirksgericht von Nischni Nowgorod.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter des Leninski-Bezirksgerichts, Viktor Uschakow, fährt fort, den Fall zu prüfen. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift.

    Kirill Yevstigneev bringt seine Ablehnung der Anschuldigung zum Ausdruck. Er erklärt, dass er nie aus extremistischen Motiven gehandelt habe. Seit 23 Jahren glaubt er an Gott und lebt nach den biblischen Geboten, von denen eines ihn zur Nächstenliebe ermutigt. Kirill sagt: "Es ist unmöglich, Liebe und Extremismus miteinander zu verbinden. Ich betrachte alle Menschen als gleich und respektiere das Recht eines jeden Menschen, seine eigenen Ansichten und Überzeugungen zu haben." Der Gläubige erklärt, dass er ein gesetzestreuer Bürger sei und alle Steuern zahle: "Selbst in der jetzigen Situation, in der ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet wurde und mein Bankkonto gesperrt wurde ... Ich schulde keine Steuern." Des Weiteren gebe er an, dass es sich bei der ihm vorgeworfenen Veranstaltung um ein Treffen von Freunden gehandelt habe und nicht religiöser Natur gewesen sei.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage, Grichanjuk, der Vermieter des Lokals, wird verhört. Sie gibt an, dass sie von einigen Personen mit der Bitte angesprochen wurde, in dem Büro, in dem der Mietvertrag abgeschlossen wurde, Geräte für versteckte Video- und Audioaufzeichnungen zu installieren. Dabei weiß sie nicht, welches Ereignis sich in der angemieteten Halle abgespielt hat, wer die Anwesenden waren. Nach Angaben der Zeugin ging sie davon aus, dass es sich bei den Zuhörern um Verwandte handelte.

    Der Staatsanwalt prüft zusätzlich die Protokolle der Vernehmung des Zeugen: Der bei der Besprechung angegebene Mietpreis weicht von dem im Vernehmungsprotokoll angegebenen ab.

    Es stellt sich heraus, dass die dem Fall beigefügten Videoaufzeichnungen in einem anderen Strafverfahren gespeichert sind, so dass es nicht möglich ist, sie einzusehen. Kirill Yevstigneev erklärt, dass er seine Aussage erst nach dem Studium des Videomaterials und des schriftlichen Materials des Falles machen wird.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Kirill Evstigneev wechselt seinen Anwalt nach Vereinbarung.

    Auf Antrag der Beklagten werden Schrift- und Videomaterial geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Bei der Gerichtsverhandlung sagt der Gläubige aus. Der Anwalt stellt einen Antrag, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, aber der Richter lehnt ihn ab. Der Staatsanwalt beantragt eine Vertagung der Verhandlung, weil er sich auf die Verhandlung vorbereiten muss.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Vor dem Leninski-Bezirksgericht von Nischni Nowgorod ist die Debatte über den Fall Kirill Evstigneev beendet.

    Der Staatsanwalt fordert eine Haftstrafe von 6 Jahren für den Gläubigen wegen seines Glaubens an Jehova Gott.

    Bei der nächsten Gerichtsverhandlung wird der Gläubige das letzte Wort sprechen. Auch in diesem Fall ist ein Urteil geplant.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal Rosfinmonitoring Art. 282 Abs. 3 Absatz 1 Satz erster Instanz Bewährungsstrafe

    Der Richter des Leninski-Bezirksgerichts von Nischni Nowgorod, Viktor Uschakow, verurteilt Kirill Evstigneev zu 3 Jahren Haft auf Bewährung.

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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 3 Absatz 1 Bewährungsstrafe

    Das Bezirksgericht Nischni Nowgorod unter dem Vorsitz von Richterin Olga Jaroschenko bestätigt das Urteil gegen Kirill Jewstignejew - 3 Jahre Haft auf Bewährung wegen Glaubens an Jehova Gott.

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