Der Fall von Shulyuk in Nasarow

Fallbeispiel

Die Großeltern von Iwan Saljuk waren in den 1940er und 1950er Jahren wegen ihres Glaubens Repressionen ausgesetzt. Im Jahr 2020 war ihr Enkel, ein friedlicher Gläubiger aus Nasarow, der gleichen Verfolgung ausgesetzt. Im Juni landete Iwan nach einer Welle von Durchsuchungen in seiner Stadt in einer vorübergehenden Haftanstalt. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen ihn ein, weil er verdächtigt wird, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation allein aufgrund seiner Religion organisiert zu haben. Shulyuk verbrachte etwa einen Monat in Untersuchungshaft, dann wurde er im Rahmen einer Anerkennungsvereinbarung freigelassen. Im August 2021 kam der Fall vor Gericht. Die Akten enthielten Gutachten, die bestätigten, dass der Glaube der Zeugen Jehovas nicht verboten ist und dass es in den untersuchten Unterlagen keine Anzeichen von Extremismus gibt. Im Mai 2023 verurteilte das Stadtgericht der Region Krasnojarsk den Gläubigen zu einer siebenjährigen Bewährungsstrafe. Ein Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung im September.

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    Suchen Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    In den frühen Morgenstunden werden in Nazarov gleichzeitig Massendurchsuchungen in mindestens 12 Häusern lokaler Gläubiger durchgeführt. Bei den Opfern der Durchsuchungen handelt es sich um 28 Personen, darunter auch Kinder. Die meisten von ihnen werden verhört.

    Der Leutnant des Richters W. D. Smolin, Ermittler des Ermittlungskomitees für den Nasarowski-Bezirk der Region Krasnojarsk und der Republik Chakassien, überreicht den Gläubigen ein Dekret über die "Durchführung einer Durchsuchung in Fällen, die keinen Aufschub erfordern". Die Sicherheitskräfte suchen nach elektronischen Geräten und "Objekten extremistischer Utensilien", um "die Existenz einer Organisation extremistisch orientierter und an ihren Aktivitäten zu bestätigen".

    Als Ergebnis dieser Durchsuchungen wurde der 43-jährige Iwan Schuljuk festgenommen. Er wird für drei Tage in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet. Den Unterlagen des Falles zufolge ist der Gläubige angeblich ein "Führer mit breiter Funktionalität" und "bildet sich eine stabile Meinung über die Notwendigkeit, die Aktivitäten der religiösen Organisation "Jehovas Zeugen" trotz ihres Verbots fortzusetzen". Die Liste der Gründe für die Einleitung eines Strafverfahrens umfasst "Diskussion über biblische Schriften, Gebet".

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    Suchen Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Haftanstalt
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    Vorübergehende Hafteinrichtung

    Es wird bekannt, dass Schuljuk immer noch in einer vorläufigen Haftanstalt in Nasarowo in der Arbuzova-Straße 81 festgehalten wird. Vermutlich wird er in die Untersuchungshaftanstalt in Achinsk gebracht.

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    Verbot bestimmter Handlungen

    Das Bezirksgericht Krasnojarsk hebt die Entscheidung des Stadtgerichts Nazarowski vom 19. Juni auf, Iwan Schuljuk in Gewahrsam zu nehmen, und verhängt gegen ihn eine neue Zwangsmaßnahme in Form eines Verbots bestimmter Handlungen bis zum 17. August 2020. Der Beschuldigte darf von 6 bis 23 Uhr das Haus nicht verlassen, nicht mit Unbefugten kommunizieren und keine Kommunikationsmittel benutzen. Eine solche Präventivmaßnahme nimmt ihm die Möglichkeit, zu arbeiten und seine Familie finanziell zu versorgen.

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    Rosfinmonitoring

    Iwan Schuljuk steht auf der Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring. Alle seine Konten sind gesperrt.

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    Verbot bestimmter Handlungen

    Der Ermittler V. D. Smolin reicht eine Petition ein, um das Verbot bestimmter Handlungen gegen Iwan Schuljuk bis zum 17. Oktober 2020 zu verlängern. Der Richter des Stadtgerichts Nazarowski des Gebiets Krasnojarsk, T. W. Ochotsikowa, sieht dafür keine ausreichenden Gründe, wenn man die positiven Eigenschaften des Gläubigen berücksichtigt. Die Maßnahme der Zurückhaltung wird aufgehoben.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, wird in Bezug auf den Gläubigen gewählt.

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    Der Ermittler M. S. Kozharin übernimmt das Strafverfahren gegen Iwan Schuljuk.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Nazarovsky-Stadtgericht der Region Krasnojarsk. Er wird von Richter Lew Afanasjew geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter erlaubt der Ehefrau des Angeklagten, trotz der Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, an der Anhörung teilzunehmen.

    Der Staatsanwalt verkündet die Anklage, der Angeklagte und seine Anwälte äußern ihre Haltung zu den Anklagepunkten. Das Studium der schriftlichen Beweise beginnt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die "Beweise" für die Schuld des Angeklagten: religiöse Texte in gekürzter Form, die biblische Geschichte von Josef, Zitate aus der Heiligen Schrift über den Respekt vor der Obrigkeit usw.

    Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, Treffen von Gläubigen organisiert zu haben, und gibt die Daten an, an denen sich der Angeklagte tatsächlich in der Untersuchungshaftanstalt befand und diese nicht abhalten konnte.

    Die Staatsanwaltschaft lenkt die Aufmerksamkeit auf persönliche Fotos und spirituelle Texte, die in Schulyuks Computer gefunden wurden. Der Angeklagte sagt, dass die beschlagnahmten Materialien das gewöhnliche Leben eines Christen widerspiegeln und nicht extremistisch sind.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Angeklagte Schulyuk sagt, dass die Gläubigen gelernt haben, in der Praxis Liebe sowohl Freunden als auch Fremden zu zeigen, was das genaue Gegenteil von Extremismus ist. Er erklärt auch, dass die Gläubigen einen Gottesdienst abhielten, keine Versammlung einer lokalen religiösen Organisation. Mündliche Bitte, Audioaufnahmen von Gottesdiensten anzuhören, da diese vom Text der Transkripte abweichen. Der Staatsanwalt widerspricht, der Richter widerspricht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter gibt dem Antrag statt, den Shulyuk zuvor eingereicht hatte, ihm die bei der Durchsuchung beschlagnahmten elektronischen Geräte zurückzugeben.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt liest weiterhin die Materialien des Strafverfahrens vor, die unter anderem Aufnahmen von Bibelgesprächen und Gebeten enthalten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Während des Verhörs sagten zwei Zeugen der Anklage aus, sie hätten Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht, aber den Angeklagten Schuljuk nicht persönlich gekannt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung von Zeugen der Anklage. Unter ihnen befindet sich ein FSB-Offizier, der das Gericht darüber informiert, dass es möglich ist, Religion auszuüben, ohne Mitglied einer lokalen religiösen Organisation zu sein.

    Zeugen berichten in ihren Zeugenaussagen, dass sie in den Gottesdiensten freiwillig in der Bibel lasen, niemand sie dazu zwang, sie hörten keine Aufrufe zum Extremismus.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung von zwei Zeugen der Anklage. Sie erklären dem Gericht, dass der Glaube der Zeugen Jehovas auf der Bibel beruht und nicht vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer juristischen Person abhängt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Während der Vernehmung des FSB-Offiziers Toldin erklärt die Verteidigung dem Gericht, dass das Abhalten von Gottesdiensten per Videoverbindung eine Manifestation gesetzestreuer Bürger während einer Pandemie und keine "Verschwörung" sei.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört sich die gesamte Tonaufnahme der Rede zu einem biblischen Thema an. Ivan Shulyuk erklärt, dass es sich um die Aufnahme eines Gottesdienstes einer Gruppe von Gläubigen handelt und nicht um eine Versammlung der LRO.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht hört sich eine Tonaufnahme eines anderen biblischen Vortrags an, in dem der Sprecher sagt, dass die Religion der Zeugen Jehovas nicht gesetzlich verboten ist. Der Angeklagte weist darauf hin, dass die Gläubigen keinen Zweifel daran hatten, dass sie nicht gegen das Gesetz verstießen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Gehäusematerialien werden selektiv ausgelesen. Die Schlußfolgerungen der Untersuchungen besagen, daß der Glaube der Zeugen Jehovas nicht verboten ist und daß es in den untersuchten Materialien keine Anzeichen von Extremismus gibt. Es wird auch eine Urkunde des Stadtoberhauptes zum Tag der Arbeiter des Wohnungsbaus und der öffentlichen Versorgungsunternehmen verlesen, die Iwan Schuljuk während der Strafverfolgung ausgestellt wurde, und positive Eigenschaften aus verschiedenen Abteilungen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Anwalt fragt den Angeklagten nach seiner Beteiligung an den Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas. Iwan Schuljuk antwortet: "Ich habe an Jehova Gott geglaubt, bevor die LRO in Nazarovo auftauchte, und ich glaube, nachdem sie ihre Tätigkeit eingestellt hatte." Er fügt hinzu: "Nachdem ich die Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20.04.2017 gelesen hatte, wurde mir klar, dass der Einzelne weiterhin glauben kann, und das ist kein Verstoß. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich als Teil einer religiösen Gruppe das Recht habe, meinen Glauben auszuüben."

    Der Angeklagte sagt vor Gericht aus, indem er seine schriftlichen Notizen verliest. Der Angeklagte erklärt: "Die Tatsache, dass ich mit Glaubensbrüdern über biblische Themen kommuniziert und religiöse Lieder gesungen habe, ist keine Wiederaufnahme oder Fortsetzung der Aktivitäten einer verbotenen Organisation." Der Gläubige betont, dass die materiellen Beweise und elektronischen Dokumente, die vor Gericht geprüft werden, nur die Religionszugehörigkeit ihrer Besitzer bezeugen und nicht die Tatsache, dass sie ein Verbrechen begangen haben.

    "Weder der Oberste Gerichtshof noch die Regierung der Russischen Föderation betrachten die Ausübung der Religion der Zeugen Jehovas als rechtswidrige Handlungen. Ich teile auch ihren Standpunkt", sagte Schulyuk am Ende seiner Rede.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussfolgerungen von Experten

    Trotz des Einspruchs der Staatsanwaltschaft entscheidet das Gericht über die Wiederaufnahme einer umfassenden Sprachprüfung, allerdings in einer neuen Einrichtung.

    15 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um Iwan Schuljuk zu unterstützen. Die Frau des Gläubigen darf an der Versammlung teilnehmen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussfolgerungen von Experten

    Das Gericht übersendet die Verfahrensunterlagen zur sprachlichen Prüfung.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Sitzungen werden auf Januar des Folgejahres verschoben, bis die Prüfung fertig ist.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung

    Während der Debatte forderte der Staatsanwalt eine Verurteilung von Iwan Schuljuk zu 6 Jahren und 2 Monaten in einer Strafkolonie.

    Iwan Schuljuk gibt sein Schlusswort ab.

    11 Personen beobachten das Geschehen im Gerichtssaal - zum ersten Mal im gesamten Prozess erlaubt der Richter Zuhörern, nach dem erklärten Antrag auf Öffentlichkeit anwesend zu sein.

    In seinem Schlussplädoyer erzählt Ivan dem Gericht von der Erschießung seines Großvaters und der Vertreibung der übrigen Verwandten nach Sibirien während der stalinistischen Repression, weil sie Zeugen Jehovas waren. Der Gläubige erklärt, dass er seinen Glauben nicht aufgeben kann, und erklärt: "Das ist mein geistliches Erbe."

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Abs. 1
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    Berufungsgericht Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Bewährungsstrafe
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