Der Fall Guschtschin in Majskij

Fallbeispiel

Im Mai 2020 leitete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Kirill Guschtschin wegen seines Glaubens ein. Strafverfolgungsbeamte führten eine Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen von Jehovas Zeugen durch. Sie brachen in Häuser ein, platzierten verbotene Publikationen und gingen gewaltsam gegen ihre Familienmitglieder vor. Etwa ein Jahr später wurde ein weiteres Verfahren gegen Kirill Guschtschin eingeleitet, diesmal wegen "Beteiligung anderer an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation". Später wurde der Fall gegen Kirills Frau Swetlana und vier weitere friedliche Frauen zu einem vom Fall Guschtschin getrennten Verfahren gemacht. Im Juni 2021 kam Guschtschins Fall vor Gericht. In den Anhörungen wurde deutlich, dass die Religionswissenschaftlerin Larisa Astakhova in ihrem Gutachten, auf das sich der Fall stützte, "objektive Konzepte an die Stelle ihrer persönlichen Meinung gesetzt" hatte. Im Mai 2024 sprach das Gericht den Gläubigen frei, und später bestätigten die Berufungs- und Kassationsgerichte dieses Urteil. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich offiziell bei dem Gläubigen für die ungerechtfertigte strafrechtliche Verfolgung.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Die bezirksübergreifende Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Kabardino-Balkarien leitet ein Strafverfahren gegen Kirill Guschtschin wegen seines Glaubens gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Dem Fall wird die Nr. 12002830005000024 zugeordnet.

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    Suchen Pflanzliche Nachweise

    Um 7.20 Uhr geht Kirill Gushchin in die Werkstatt, um sein Auto zur Arbeit zu bringen. Plötzlich wird der Ausgang von einem Auto blockiert, aus dem Sicherheitskräfte in Masken und mit Maschinengewehren steigen. Einer von ihnen ist Sergej Svetikov, ein Mitarbeiter des FSB für die CBD, den Gläubige und ihre Anwälte wiederholt beschuldigt haben, operative Materialien gefälscht zu haben. Gushchin wird mit Handschellen gefesselt und in die Wohnung eskortiert, in der sich seine Frau befindet.

    Während der Durchsuchung darf sich das Paar in der Wohnung nur eingeschränkt bewegen. Einer der Sicherheitsbeamten schließt sich im Schlafzimmer ein, und als er herauskommt, lässt er niemanden hinein. Bald finden sie in diesem Raum ein eingepflanztes Exemplar der "Heiligen Schrift - Neue-Welt-Übersetzung", von der eine der Ausgaben in Russland verboten wurde. Svetikov wiederum wirft Bücher und Broschüren, die auf der Liste extremistischer Materialien stehen, in einen anderen Raum. Die Agenten machen selektiv Videoaufnahmen. Elektronische Geräte, persönliche Aufzeichnungen und USB-Sticks werden von den Ehegatten beschlagnahmt.

    Nach 4 Stunden wurden die Guschtschinen zur Polizeidienststelle und dann zum Verhör in das Ermittlungskomitee gebracht. Ehegatten berufen sich auf Artikel 51 der Verfassung, der es ihnen erlaubt, nicht gegen sich selbst und ihre Angehörigen auszusagen.

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    Fall eingeleitet Art. 282.2 Abs. 1.1

    Der Leutnant des Richters A. Yakhtanigov, Ermittler für besonders wichtige Fälle der Bezirksermittlungsabteilung Maisky der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Kabardino-Balkarien, leitet ein Strafverfahren gegen Kirill Guschtschin gemäß Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Die Anklage stützt sich auf die Aussage der geheimen Zeugin "Filatova", die heimlich eine Audioaufnahme der Gottesdienste gemacht hat.

    Der Untersuchung zufolge ruft der Gläubige "durch aktive Handlungen, nämlich Überredung, zur religiösen Einheit auf ... allmählich veränderte sich das Weltbild ... [und auch] tätige Handlungen, die sich in der Durchführung von Gottesdiensten ausdrückten, die in der aufeinanderfolgenden Aufführung von Liedern bestanden ... und Gebete zu Jehova Gott." Kirill Gushchin wird auch vorgeworfen, Themen wie "Liebe, die nie vergeht", "Liebe überwindet alles", "Wandelt in Liebe", "Die unauslöschliche Liebe unserer Weltbruderschaft" sowie die Darbietung der Lieder "Gott ist Liebe", "Gottes Beispiel der Liebe", "Nehmt einander herzlich an" usw. besprochen zu haben.

    Die Strafsache wird mit der Nummer 12102830005000013 versehen. Er steht im Zusammenhang mit dem Fall Nr. 12002830005000024.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler A. Yakhtanigov verfolgt Kirill Guschtschin offiziell als Angeklagten eines Verbrechens gemäß Teil 1 und Teil 1.1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

    Ein neues Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches gegen seine Ehefrau Swetlana Guschtschina sowie gegen Zareta Ortanova, Swetlana Dubowkina, Olga Schulgina und Aksana Dominowa ist von dem Strafverfahren gegen Kirill Guschtschin getrennt. Die Anklage stützt sich auf die Aussage derselben "Filatova".

    Der Ermittler greift auch Materialien nach Artikel 308 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation über die Tatsache der Zeugnisverweigerung hervor und zieht 7 Frauen und 2 Männer aus Mayskoje unter diese - so interpretiert er die Tatsache, dass sie Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation verwendet haben.

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    Fall an Ermittler zurückgegeben

    Der Leiter der bezirksübergreifenden Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Kabardino-Balkarien, A. A. Aschchotow, beschließt, die Strafsache an den Ermittler A. M. Yakhtanigov zurückzugeben, um die festgestellten Mängel zu beseitigen. Der Angeklagte beharrte darauf und argumentierte, dass der Detektiv des russischen FSB für die ZBR, S. A. Svetikov, der zuvor wegen Fälschung von Strafverfahren gegen Gläubige verurteilt worden war, Druck auf die Zeugen der Anklage ausgeübt habe.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall Kirill Guschtschin wird an das Bezirksgericht Maisky der Republik Kabardino-Balkarian überwiesen. Es wird von Richter Ruslan Atakayev geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Im Bezirksgericht Maysky der Republik Kabardino-Balkari findet eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung statt. Der Staatsanwalt besteht darauf, dass auch alle weiteren Anhörungen hinter verschlossenen Türen stattfinden sollten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht befragt Zeugen im Fall Guschtschin.

    Unter den Verhörten befanden sich Mitarbeiter des Zentrums für Extremismusbekämpfung und FSB-Aktivisten, darunter Sergej Swetikow, der zuvor wegen Amtsmissbrauchs und Fälschung von Einsatzmaterialien verurteilt worden war.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung stellt zwei Anträge. Bei der ersten geht es um die Durchführung einer Untersuchung, um Fingerabdrücke auf der Bibel und der religiösen Literatur zu identifizieren, die bei der Durchsuchung bei Guschtschin beschlagnahmt wurden, da der Gläubige behauptet, dass sie ihm nicht gehören und eingepflanzt wurden. Im zweiten Fall geht es um die Einbeziehung von Bildmaterial, das von den Angeklagten zur Verfügung gestellt wurde.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht befragt einen forensischen Sachverständigen des Innenministeriums für den Bezirk Maysky des KBR. Es bestätigt, dass es möglich ist, Fingerabdrücke auf der beschlagnahmten Literatur und DNA-Fingerabdrücke zu identifizieren.

    Die Staatsanwaltschaft erhebt Einspruch und argumentiert, dass die Polizeibeamten, die bei der Durchsuchung von Guschtschins Haus Publikationen beschlagnahmten, keine Handschuhe trugen und ihre Fingerabdrücke auf Büchern und Broschüren hätten hinterlassen können. Die Verteidigung weist jedoch darauf hin, dass während der Vernehmung vor Gericht alle Vollstreckungsbeamten bestätigten, dass sie mit Handschuhen arbeiteten.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    6 Personen kommen, um den Angeklagten zu unterstützen.

    Das Gericht kommt dem Antrag der Verteidigung nach, dem Fall das gesamte von ihm zur Verfügung gestellte Bildmaterial beizufügen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Gerichtsmediziner teilen dem Gericht mit, dass es nicht möglich ist, die Fingerabdrücke auf der Bibel und den gedruckten Publikationen zu identifizieren, die dem Gläubigen untergeschoben wurden.

    Das Gericht hört sich heimliche Mitschnitte von Gottesdiensten an.

    Die Verteidigung reicht eine Petition mit der Bitte ein, bei der Verwaltung von Georgievsk eine Anfrage über die Termine der Gottesdienste im Dorf Neslobnaja zu stellen, da diese religiösen Veranstaltungen mit der lokalen Verwaltung koordiniert wurden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Vernehmung des Angeklagten. Der Gläubige liest sein schriftliches Zeugnis vor, das der Richter dem Fall beifügt. Kirill Guschtschin weigert sich, weitere Fragen des Richters und des Staatsanwalts zu beantworten, und beruft sich dabei auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht verliest die Antwort der Verwaltung von Georgievsk: Die Verwaltung hat keine Informationen über die Daten des Gottesdienstes.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung beantragt die Ernennung einer umfassenden psychologischen und linguistischen religionsforensischen Untersuchung und fordert auch die Religionswissenschaftlerin Astakhova heraus. Das Gericht verschiebt die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung, bis Astakhova bei der Anhörung vernommen wird, und gibt der Verteidigung die Möglichkeit, die Argumente über die Inkompetenz des Sachverständigen zu bestätigen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussfolgerungen von Experten

    Bei der Anhörung wird die Linguistin Anna Galkina vernommen, die erklärt, dass eine Organisation in der psychologischen und linguistischen Schlussfolgerung eine Gruppe von Menschen bedeutet, die durch gemeinsame Interessen, Ziele und ein gemeinsames Programm vereint sind. Unter Beteiligung versteht die Linguistin die Überredung einer Person, an einer bestimmten Aktivität teilzunehmen, insbesondere sind die Involvierungen ihrer Meinung nach Schulungsvideos.

    Die Verteidigung stützt sich auf Informationen aus offenen Quellen, die die Inkompetenz der Expertin Astakhova bestätigen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussfolgerungen von Experten

    Die Religionsexpertin Larisa Astakhova wird verhört. Auf die Frage von Kirill Guschtschin, ob alle Zeugen Jehovas Mitglieder juristischer Personen seien, antwortet Astakhova, dass dies nicht der Fall sei, und fügt hinzu: "Der Glaube ist nicht verboten, die Organisation ist verboten ... Gläubige können ihre Religion weiterhin ausüben, ohne eine juristische Person zu haben."

    Die Verteidigung stellt fest, dass "im Laufe des Ermittlungsverfahrens psychologische und linguistische Untersuchungen von FSB-Offizieren durchgeführt wurden, die keine besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet der Religionswissenschaft haben; Rechtliche Fragen wurden ihnen vorgelegt." Und weiter: "Aus der Schlussfolgerung der Expertin Astakhova geht hervor, dass sie das Wesen der Religion der Zeugen Jehovas nicht versteht." Der Beklagte weist auch darauf hin, dass die Schlussfolgerungen der Prüfung eine rechtliche Würdigung seines Handelns enthielten, obwohl dies nicht in die Zuständigkeit des Sachverständigen falle.

    Nach Anhörung der Argumente des Angeklagten und des Anwalts über die Unfähigkeit des Sachverständigen kommt das Gericht ihrem Antrag auf eine umfassende psychologische, sprachliche und religiöse Untersuchung nach.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussfolgerungen von Experten

    Das Gericht beschließt, die Religionswissenschaftlerin Ekaterina Elbakyan, Mitglied der European Association for the Study of Religion, in eine umfassende Untersuchung einzubeziehen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussfolgerungen von Experten Verhör

    Die Ergebnisse der Religionsprüfung werden bekannt gegeben.

    Ein Zeuge der Anklage, der zuvor vor Gericht ausgesagt hatte, wird vernommen. Der Staatsanwalt interessiert sich für Gushchins Rolle bei der Organisation von Gottesdiensten für Jehovas Zeugen.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder

    Der Staatsanwalt fordert 7 Jahre Haft für Kirill Guschtschin in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Er bittet das Gericht auch, den Gläubigen in Gewahrsam zu nehmen, noch bevor die Entscheidung gefällt ist, aber das Gericht lässt ihn unter der Anerkennung, nicht zu gehen.

    Die Verteidigung stellt den Antrag, die Entscheidung des EGMR im Fall der Zeugen Jehovas aus Taganrog zu den Akten zu nehmen. Das Gericht lehnt dies ab.

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    Im Gerichtssaal Schlussbemerkung

    "Ich bin kein Extremist, weil ich ein Zeuge Jehovas bin", sagt Kirill Gushchin in seinem Schlussplädoyer vor Gericht.

    Mehr als 60 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um den Gläubigen zu unterstützen. 34 von ihnen dürfen an der Sitzung teilnehmen.

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    Satz erster Instanz Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Pflanzliche Nachweise Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Geheimer Zeuge Freispruch
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    Berufungsgericht

    Die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Freispruch von Kirill Gushchin ein. Er beantragt, das Urteil aufzuheben und den Fall an ein anderes Gericht zurückzuverweisen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat das Gericht die geprüften Beweise falsch bewertet.

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    Berufungsgericht Freispruch Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282.2 Abs. 1.1 Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder
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    Kassationshof

    Der Staatsanwalt D. G. Schukow stellt einen Kassationsantrag im Strafverfahren gegen Kirill Guschtschin. Darin beantragt er, die Entscheidungen der Gerichte der ersten und der Berufungsinstanz aufzuheben und den Fall zur neuen Verhandlung zu verhandeln.

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    Entschuldigung der Staatsanwaltschaft

    Die Staatsanwaltschaft der Kabardino-Balkarischen Republik, vertreten durch den amtierenden Bezirksstaatsanwalt A.G. Antyshev, entschuldigt sich offiziell bei Kirill Guschtschin im Zusammenhang mit der ungerechtfertigten Strafverfolgung gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

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    Freispruch Kassationshof Entschuldigung der Staatsanwaltschaft
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