Der FSB dringt in die Häuser von Viktor Timoschtschenko, Alexander Gorew und Jewgenij Bagin ein, um eine Inspektion durchzuführen, aber tatsächlich werden die Gläubigen durchsucht.
Viktor Timoschtschenko, der bei einer älteren Mutter wohnt, die an Alzheimer leidet, wird von Agenten bedroht und verlangt ein Geständnis auf Video. Die Ordnungshüter sagen dem Mann, dass sie den Angehörigen Probleme bereiten werden und dass Gewalt gegen ihn angewendet wird. Timoschtschenko ist gezwungen, einen vorbereiteten Text vor laufender Kamera vorzulesen. Außerdem übten die Ordnungshüter Druck auf Jewgenij Bagin aus und drohten, seiner Frau und seinen Töchtern Probleme zu bereiten.
Bei diesen Verhören, die zeitgleich mit dem ORM stattfinden, wird keinem der Gläubigen ein Anwalt zur Seite gestellt. Danach werden die Männer zum Verhör in die Abakan-Abteilung des Ermittlungskomitees gebracht, wo sie erfahren, dass gegen sie ein Strafverfahren wegen Extremismus eröffnet wurde (Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Es stellt sich heraus, dass die Fallakte versteckte Videoaufzeichnungen von kürzlichen Gottesdiensttreffen enthält.