Der Fall Kobelewa in Lesozavodsk

Fallbeispiel

Im Mai 2020 führten Beamte des Ermittlungskomitees und des FSB in Lesosawodsk Durchsuchungen in 4 Wohnungen von Gläubigen durch, darunter Galina Kobelewa. Die Strafverfolgungsbehörden eröffneten ein Strafverfahren gegen Jewgenij Grinenko. Bald wurden Galina und ihr Sohn Sergej zu seinen Angeklagten. Die Frau wurde in die Liste der Terroristen und Extremisten von Rosfinmonitoring aufgenommen. Die Anschuldigung stützte sich auf die Aussage eines eingebetteten FSB-Agenten Wladislaw Mratschko, der mit Kobelewa kommunizierte und vorgab, sich für die Bibel zu interessieren. Im März 2021 wurde der Fall der Gläubigen im Zusammenhang mit ihrer schweren Krankheit in separate Verfahren aufgeteilt, 7 Monate später kam er vor Gericht. Trotz der Tatsache, dass die Aussagen von 20 Zeugen die Vorwürfe nicht bestätigten und die Vernehmung voreingenommen war, befand das Gericht Galina im Oktober 2022 für schuldig und verurteilte sie zu 6 Jahren Bewährung, was genau der Strafe entspricht, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.

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    Suchen

    Mitarbeiter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation führen mit Unterstützung des FSB Hausdurchsuchungen in den Wohnungen von Gläubigen an mindestens vier Adressen durch. Unter den Opfern sind Galina Kobelewa und ihr Sohn Sergej.

    Im Rahmen des Strafverfahrens gegen Jewgenij Grinenko, der am selben Tag festgenommen wird, werden operative und Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2

    Die amtierende Leiterin der Ermittlungsabteilung für Lesozavodsk der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, O. W. Beljakowa, leitet ein Strafverfahren gegen Galina Kobelewa gemäß Teil 1 (Organisation), Teil 1.1 (Anwerbung) und Teil 2 (Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Am selben Tag wird sie mit dem Fall von Yevhen Grinenko zusammengelegt.

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    Rosfinmonitoring

    Galina Kobelewa steht auf der Liste der Terroristen und Extremisten von Rosfinmonitoring.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Oberstleutnant der Justiz O. W. Beljakowa, amtierende Leiterin der Ermittlungsabteilung für Lesosawodsk der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Primorje, entscheidet sich für eine vorbeugende Maßnahme gegen Galina Kobelewa in Form einer schriftlichen Verpflichtung, den Ort nicht zu verlassen und sich angemessen zu verhalten.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Galina Kobelewa wird gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation in der endgültigen Fassung angeklagt.

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    Klage abgewiesen

    Im Zusammenhang mit der vorübergehenden schweren Erkrankung von Galina Kobelew wird ihr Fall in ein separates Verfahren ausgegliedert.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Kobelews Fall geht an das Bezirksgericht Lesozavodsky in der Region Primorje.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    8.-9. Dezember 2021

    Der Fall wird von Richter Sergei Galayuda geprüft. Er fragt Galina Kobeleva nach ihren religiösen Ansichten. Ihn interessiert, ob sie Ikonen verehrt, ob sie ein Kreuz trägt, wie sich ihre Religion von der Orthodoxie unterscheidet und welche Art von Bibel sie liest.

    Galina Kobeleva äußert sich zu den Vorwürfen. Die Untersuchung wirft dem Gläubigen vor, "E. A. Grinenko bei der Organisation von Treffen der LRO der Zeugen Jehovas in Lesozavodsk geholfen zu haben, indem er als Koordinator fungierte". Insbesondere wird ihr vorgeworfen, den buchhalterischen Belegfluss des LRO aufrechterhalten zu haben.

    Galina entgegnet, dass nach der Liquidation der LRO keine Notwendigkeit für solche Arbeiten bestanden habe. Sie sagt auch: "Seit 2017 gab es in Lesozavodsk keine Treffen der LRO der Zeugen Jehovas. Es wurden Anbetungsversammlungen abgehalten – Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas. Ich habe diese Anbetungstreffen nie assistiert oder koordiniert, denn laut Bibel sollen sie von Männern durchgeführt werden. Dabei handelte es sich um Zusammenkünfte von Glaubensbrüdern oder Gottesdienste, die in jeder Konfession stattfinden und das Recht berechtigen, sich gemeinsam mit anderen zu jeder Religion zu bekennen - ein Recht, das in Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation verankert ist.

    Der Gläubige lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Handlungen des infiltrierten FSB-Agenten Mrachko, dessen Aussage weitgehend die Grundlage der Anklage bildete. Sie betont, dass er selbst die Initiative ergriffen und darum gebeten habe, mit ihm die Bibel zu studieren, und auch wiederholt gesagt habe, dass er Gottesdienste besuchen wolle.

    Kobelewa verweist auch auf die Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 28.10.2021: "Angesichts [seiner] Erklärungen kann es nicht als Verbrechen angesehen werden, die Bibel und geistliche Literatur zu lesen, über den eigenen Glauben zu sprechen, Glaubensbrüder zu einem friedlichen, gemeinsamen Bekenntnis der Religion der Zeugen Jehovas zusammenzurufen, wenn sie sich mit anderen zum Gottesdienst versammeln."

    Zeugen der Anklage werden vernommen, darunter zwei FSB-Offiziere und zwei ältere Eltern eines der Angeklagten in dem Fall, Jewgeni Grinenko.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Eine weitere Zeugin der Anklage ist eine Frau, die sich für die Bibel interessiert. Auf alle Fragen, auch über die Rolle des Angeklagten in der Organisation der Zeugen Jehovas, antwortet sie: "Ich weiß es nicht."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht verhört Jewgenij Grinenko, Sergej Kobelew und Swetlana Efremowa. Sie alle werden in demselben Strafverfahren angeklagt, von dem der Fall Galina Kobeleva schließlich getrennt wurde. Alle Zeugen berufen sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Zeuge der Anklage, Detective Severin, sagt aus. Er erklärt dem Gericht, dass die operativen Maßnahmen gegen Kobelewa im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Religion der Zeugen Jehovas durchgeführt wurden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Geheimer Zeuge

    Ein Zeuge der Anklage wird vernommen, und die Aussagen von Zeugen, die nicht vor Gericht erschienen sind, und von einer Frau, die bereits verstorben ist, werden verlesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Materialien des Falles werden bekannt gegeben, darunter die Dokumentation der juristischen Person der Zeugen Jehovas (LRO Jehovas Zeugen in Lesozavodsk), die 2017 aufhörte zu existieren, lange bevor die Geschehnisse Galina zur Last gelegt wurden.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Staatsanwalt Roman Oleschkewitsch verliest die Verfahrensunterlagen. Untersucht werden Durchsuchungsprotokolle, Protokolle über die Inspektion von Objekten, einschließlich der Korrespondenz in Instant Messengern und per E-Mail.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Staatsanwältin verliest weiterhin die Materialien des Strafverfahrens, einschließlich des Inhalts der Telefongespräche von Galina Kobeleva.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Staatsanwältin Elena Palagina liest die Materialien des Falles vor: Kobelews Korrespondenz mit ihrer Tochter in Instant Messengern sowie mit Jewgenij Grinenko per E-Mail. Das Gericht prüft das Protokoll der Durchsuchung im Haus des Angeklagten und Informationen über die operativen Durchsuchungsaktivitäten unter Beteiligung des eingebetteten FSB-Agenten Vladislav Mrachko.

    Die Angeklagte sagt aus und verliest ihre schriftlichen Notizen.

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    Schlussbemerkung Ältlich Im Gerichtssaal Staatsanwalt beantragte Bestrafung Schlussplädoyers der Verteidigung

    In der Gerichtsverhandlung werden die Argumente der Parteien vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Angeklagten eine Bewährungsstrafe von 6 Jahren, mit dem Entzug des Rechts auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Leitung und Teilnahme an der Arbeit öffentlicher und religiöser Organisationen für einen Zeitraum von 3 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung für einen Zeitraum von 1 Jahr.

    Galina Kobeleva gibt ihr letztes Wort.

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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Bewährungsstrafe Satz erster Instanz Ältlich Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Rosfinmonitoring
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    Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Berufungsgericht Bewährungsstrafe Ältlich
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    Satz erster Instanz

    Das Bezirksgericht Lesozavodsky in der Region Primorje verlängert Galinas Probezeit um 1 Monat.

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