Der Fall der Schäflei in Kertsch

Fallbeispiel

Artem Shabliy, Vater von zwei kleinen Kindern, wurde beschuldigt, sich wegen seines Glaubens an Jehova Gott an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beteiligt zu haben. Das Strafverfahren wurde von dem Ermittler Waleri Zarubin eingeleitet. Er beschuldigte den Gläubigen, mit einem gewissen Ich Dukhanin über die Bibel gesprochen zu haben, der vorgab, sich für die Bibel zu interessieren. Im Mai 2020 durchsuchten Sicherheitskräfte Shabliys Haus, wobei sich sein kleines Kind an den Scherben zerbrochener Fenster in die Beine schnitt. Nach der Durchsuchung verbrachte Artem drei Tage in einer vorübergehenden Haftanstalt, woraufhin ihm eine schriftliche Verpflichtung abgenommen wurde, das Lager nicht zu verlassen. Seit April 2021 wird der Fall vor dem Stadtgericht Kertsch der Republik Krim von Richterin Irina Altanets verhandelt. Am 16. Februar 2022 wurde Artem Shabliy zu 2 Jahren Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren verurteilt, im Wesentlichen weil er über die Bibel gesprochen hatte.

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    Art. 282 Abs. 2

    Artem Shabliy wird offiziell beschuldigt, ein Verbrechen gemäß Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben.

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    Fall eingeleitet Art. 282.2 Abs. 1.1 Suchen Vorübergehende Hafteinrichtung Gesundheitsrisiko

    Um 6 Uhr morgens eröffnet Waleri Sarubin, Ermittler für besonders wichtige Fälle der Ermittlungsdirektion Kertsch des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol, ein Strafverfahren gegen Artem Schablij gemäß Teil 1.1. Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Der Grund für die Einleitung des Verfahrens ist der Bericht des russischen FSB in der Republik Krim und der Stadt Sewastopol.

    Durchsuchungen werden an fünf Adressen durchgeführt, an denen örtliche Gläubige leben. Eines davon befindet sich im Haus von Artem Shabliy. Während der 3-stündigen Sonderveranstaltungen darf sich der Gläubige nicht anziehen, wodurch er krank wird. Artjoms 4-jähriger Sohn verletzt sich an den Beinen an Fensterscheiben, die die Sicherheitskräfte während des Angriffs herausgeschlagen haben. Artem wird eingesperrt und in eine Isolierstation gebracht.

    Sechs Gläubige, darunter auch ältere Menschen, werden verhört.

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    Suchen Vandalismus Minderjährige Verhör Art. 282.2 Abs. 1.1 Vorübergehende Hafteinrichtung

    Durch die Entscheidung der Richterin des Stadtgerichts von Kertsch, Inessa Grigorjewskaja, wird die Durchsuchung von Schablijs Wohnung als rechtmäßig anerkannt.

    Am Abend wird Artem Shabliy aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen, mit der Auflage, als Verdächtiger zu erscheinen.

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    Artem Shabliy beruft sich auf Artikel 24 (Teil 2) der Verfassung der Russischen Föderation sowie auf die Artikel 19, 123, 127, 165 und 355 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation und wendet sich an das Stadtgericht Kertsch mit einem Antrag auf Kenntnisnahme der Verfahrensakten, auf deren Grundlage das Gericht die Durchsuchung in seinem Haus als rechtmäßig anerkannte.

    Trotz der Tatsache, dass die staatlichen Behörden verpflichtet sind, jedem die Möglichkeit zu geben, sich mit Dokumenten und Materialien vertraut zu machen, die seine Rechte und Freiheiten direkt betreffen, lehnt das Gericht Shabliy ab.

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    Suchen Gesundheitsrisiko Folter Minderjährige Gewalt durch Polizeibeamte Fall eingeleitet Art. 282.2 Abs. 1.1 Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung Folterbedingungen in der Haft Vorladung zur Meldung
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    Artem Shabliy unternimmt einen neuen Versuch, sich vor Gericht mit dem Material des Falles vertraut zu machen, erhält aber erneut eine Ablehnung, die von der amtierenden Vorsitzenden des Stadtgerichts, Elena Kuzmina, unterzeichnet wurde.

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    Der Richter des Obersten Gerichts der Krim, Oleg Lebed, zieht die Berufung von Artem Schablij über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung in seiner Wohnung zurück. Die Ursache ist unbekannt.

    Einen Tag zuvor hatte Richterin Elena Spasenova eine ähnliche Entscheidung in Bezug auf einen anderen Gläubigen getroffen, der als Zeugin im Fall Shabliy festgehalten wird und ebenfalls Berufung gegen die Durchsuchung ihres Hauses einlegte.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Shabliys Fall wird an das Stadtgericht Kertsch zur Prüfung durch Richterin Evgenia Romanenkova überwiesen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Etwa 20 Menschen versammeln sich vor dem Gerichtsgebäude, um Artem Shabliy zu unterstützen, aber sie dürfen den Gerichtssaal nicht betreten. Die am Tatort eingetroffenen Polizisten schreiben die Daten der Pässe der Anwesenden um und erklären, dass es verboten ist, sich in der Nähe des Gerichtsgebäudes aufzuhalten, da es sich um einen "öffentlichen Ort" und eine "besonders geschützte Sicherheitseinrichtung" handelt.

    Die Gerichtsverhandlungen beginnen. Die Verteidigung weist darauf hin, dass sich die Anklage auf die Aussage des Provokateurs I. Dukhanin beruft, der 2014 wegen Anstiftung zum ethnischen Hass verurteilt wurde.

    Der Staatsanwalt verkündet den Kern der Anklage.

    Der Angeklagte äußert sich zu der Anklage, die er für illegal hält und "Anzeichen von Diskriminierung und Völkermord" enthalte. Shabliy behauptet, dass es eine Provokation seitens der Mitarbeiter der lokalen Abteilung des FSB gegeben habe und dass einige der Beweise in diesem Fall fabriziert und wissentlich falsch seien. "Ich und meine Familie sind in diesem Kriminalfall Opfer extremistischer Aktionen, die sich gegen uns richten. Seitens des Ermittlers wurden meine Frau und ich wiederholt beleidigt und in unserer Menschenwürde aufgrund unserer Religion sowie unserer Erziehung gedemütigt", sagt der Gläubige.

    Er fährt fort: "Der Text [des Dokuments] ist voll von grammatikalischen und semantischen Fehlern, die an einigen Stellen die Möglichkeit ausschließen, seine Bedeutung zu verstehen. Zum Beispiel wird mir vorgeworfen, dass ich "über Follower ... dieser religiösen Organisation." Wie ein solcher Vorwurf zu verstehen ist, scheint mir unmöglich.

    Shabliy fragt sich, warum sein Glaube an Gott als extremistische Aktivität angesehen wird: "Das ist meine persönliche religiöse Aktivität, die ich seit meinem vierten Lebensjahr ausübe. Meine guten Taten als ehrbarer, gesetzestreuer Christ und Bürger meines Staates... im vorliegenden Fall als böse und verbrecherisch dargestellt werden."

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    Der Fall ging vor Gericht

    Es wird bekannt, dass der Fall an Richterin Irina Altanets übergeben wurde.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vor Beginn der Verhandlung gibt Artem Shabliy eine Erklärung ab, aus der hervorgeht, dass der Angeklagte "seine Haltung zu der Anklage zum Ausdruck brachte, nur einmal versuchte, die Bibel zu zitieren, und gleichzeitig vom Richter unterbrochen wurde". Er durfte sich nicht auf die Heilige Schrift berufen. Darüber hinaus erklärte das Gericht, dass es "die Rechtfertigung seiner [Shabliys] Unschuld durch Verweise auf die Bibel als Propaganda" betrachten würde. Der Angeklagte empfindet dies als Drohung und Druck des Gerichts.

    An den Richter gewandt, sagt er: "Ich bitte Sie, mich nicht daran zu hindern, meine Argumente auf die Bibel zu stützen, um mich in diesem Fall zu verteidigen. Andernfalls verliert dieser Prozess jeden Sinn und wird wie das Gericht der mittelalterlichen Inquisition sein.

    Der Richter erlaubt Artem Shabliy, die Bibel zu benutzen, ohne jedoch eine bestimmte Schriftstelle zu nennen.

    Das Gericht prüft die Ergebnisse der sprachlichen Untersuchung, die Protokolle der Inspektion des Tatorts, die Disketten mit ORM und materielle Beweise. Auch ein Video des Treffens mit dem Provokateur Dukhanin wurde gesichtet.

    Der Angeklagte erklärt kurz, dass alle Tatsachen nur seine persönlichen religiösen Aktivitäten bestätigen, während die Diskussion über die Bibel von Dukhanin selbst initiiert wurde, der "darum bat, mit Fragen zu ihm nach Hause zu kommen".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Provokateur Dukhanin erscheint erneut nicht zur Anhörung. Das Gericht schaut sich das Video an, das er während des Gesprächs mit den Gläubigen gemacht hat. Nach 30 Minuten des Beobachtens von Gesprächen über alltägliche Themen stoppt der Richter die Aufnahme und bittet den Staatsanwalt, spezifische Informationen für die nächste Anhörung vorzubereiten, um die Argumente der Anklage zu untermauern.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung
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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    In der Debatte fordert der Staatsanwalt eine Verurteilung von 3 Jahren Gefängnis mit Freiheitsbeschränkung für 1 Jahr für Artem Shabliy. Auf der Grundlage von Artikel 73 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation beantragt sie, dass diese Strafe mit einer Probezeit von 4 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.

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    Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Satz erster Instanz Minderjährige Gesundheitsrisiko

    Die Richterin des Stadtgerichts der Republik Krim in Kertsch, Irina Altanets, verurteilt Artem Shabliy zu 2 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren.

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