Der Fall Popowa in Tscherkessk

Fallbeispiel

Im Oktober 2023 wurde die 55-jährige Rimma Popowa aus Tscherkessk wegen Extremismus angeklagt. Weil sie mit einem Anwohner über die Bibel gesprochen hat, wird sie beschuldigt, an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation beteiligt gewesen zu sein und daran teilzuhaben. Zuvor, im Juni desselben Jahres, wurde Rimmas Haus durchsucht, woraufhin die Frau für einen Tag in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht und dann für 2 Monate unter Hausarrest gestellt wurde. Unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Gläubigen milderte die Richterin ihr Maß an Zurückhaltung, um bestimmte Handlungen zu verbieten. Im April 2024 ging der Fall vor Gericht.

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    Suchen

    Gegen 7 Uhr morgens halten Polizeibeamte die 55-jährige Rimma Popova auf dem Weg zur Arbeit auf der Straße an und legen ihr einen Durchsuchungsbefehl für ihre Wohnung vor. Die Suche dauert etwa eine Stunde. Das Handy einer Frau und ein Notizbuch mit persönlichen Notizen werden beschlagnahmt. Die Gläubige weigert sich, das Protokoll zu unterschreiben und hört daraufhin Drohungen, dass sie in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht wird.

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    Fall eingeleitet Vorübergehende Hafteinrichtung Verhör

    Aslan Shabanov, leitender Ermittler der Ermittlungsdirektion für die Stadt Tscherkessk des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Karatschai-Tscherkess, leitet ein Strafverfahren gegen Rimma Popowa gemäß Teil 1.1 und Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Der Gläubige wird verhört und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht.

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    Hausarrest

    Der Richter des tscherkessischen Stadtgerichts, Rustam Atayev, entscheidet sich für Popowa als Fixierungsmaßnahme in Form eines Hausarrests für einen Zeitraum von 2 Monaten.

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    Art. 282.2 Abs. 1.1 Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler Shabanov klagt den Gläubigen wegen Extremismus nach zwei Strafsachen an. In dem Urteil heißt es, dass die Frau "eine Person zu den Aktivitäten einer extremistischen Organisation veranlasst, rekrutiert oder anderweitig daran beteiligt hat ... indem er mit E. W. Miroschnik Unterricht über das Studium der Grundlagen der religiösen Tätigkeit der Zeugen Jehovas gab."

    Die Strafverfolgungsbehörden betrachteten die Gespräche der Gläubigen über die Bibel als "Rekrutierungsgespräche" und warfen ihr vor, "durch ihre Handlungen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Staatssicherheit zu untergraben".

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    Verbot bestimmter Handlungen

    Der Richter des tscherkessischen Stadtgerichts, Din-Islam Chotchaev, lockert die Maßregel der Zurückhaltung für Rimma Popova vom Hausarrest bis zum Verbot bestimmter Handlungen. Unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands der Angeklagten und der Daten, die bestätigen, dass sie sich nicht vor den Ermittlungen verstecken wird, lehnt der Richter den Antrag des Ermittlers N. R. Jamalutdinov ab, der darum bittet, die vorherige Maßnahme der Fixierung aufzuheben. Nun ist es dem Gläubigen verboten, das Haus nur nachts zu verlassen, mit Zeugen in dem Fall zu kommunizieren, das Internet und die mobilen Kommunikationsmittel zu nutzen.

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    Gesundheitsrisiko

    Als Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung stellt sich heraus, dass der Gläubige einen Herzinfarkt erlitten hat, möglicherweise während der Zeit des Hausarrests. Von zu Hause aus erlebte Rimma wegen des gegen sie eingeleiteten Strafverfahrens starken Stress. Sie wird ins Krankenhaus eingeliefert.

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    Hausarrest Elektronische Fußfessel Gesundheitsrisiko

    Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wird der Gläubigen ein elektronisches Armband am Bein angelegt, um ihren Aufenthaltsort von 21:00 bis 06:00 Uhr zu überwachen. Trotz der Tatsache, dass die Gläubige arbeiten geht, erfordert ihre Krankheit, so der Kardiologe, eine weitere Behandlung.

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    Art. 282 Abs. 2 Art. 282.2 Abs. 1.1

    Rimma Popova wird nach zwei Teilen von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt – Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation und Beteiligung von Personen an ihr. Die Ermittlungen sehen ein Verbrechen in friedlichen Gesprächen mit den Bewohnern über Gott.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall von Rimma Popova wird dem Tscherkessischen Stadtgericht vorgelegt. Er wird zum Richter Din-Islam Chotchaev ernannt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verbot bestimmter Handlungen

    Die erste Gerichtsverhandlung findet statt. Der Anwalt bittet darum, das Maß der Zurückhaltung der Gläubigen in eine schriftliche Verpflichtung umzuwandeln, aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht zu gehen, aber das Gericht verlängert Popovas Verbot für bestimmte Handlungen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verkündet die Anklage.

    Die Angeklagte äußert ihre Haltung gegenüber der Anklage. Darauf steht: "Euer Ehren! Ich bin sicher, dass Sie als Anwalt und als Mensch den Unterschied zwischen dem christlichen Dienst an Gott, der ein Teil meines Lebens ist, und dem Extremismus, der mir völlig fremd ist, verstehen werden. Ich plädiere auf nicht schuldig und glaube, dass die Anklage gegen mich illegal ist."

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der Staatsanwalt verhört die Zeugen der Anklage – drei Beamte des CPE und des FSB.

    Als nächstes wird der Zeuge Ogarev verhört. Seine Frau war Zeugin der Anklage in einem ähnlichen Fall in Tscherkessk. Er kennt den Angeklagten nicht persönlich.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter verlängert die Präventionsmaßnahme für Rimma Popova, trotz des Antrags der Anwältin, das Verbot bestimmter Handlungen durch eine Anerkennungsvereinbarung zu ersetzen.

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