Der Fall Adamow in Tschechow

Fallbeispiel

Am 31. Januar 2020 eröffnete der Ermittler der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Moskauer Gebiet, J. Kobylyatsky, ein Strafverfahren gegen Stepan Adamov wegen der Auslegung der Bibel, des Gebets zu Jehova Gott und des Erzählens anderer davon. Der Fall Stepan Adamow wurde von dem Kriminalfall anderer Gläubiger aus Tschechow bei Moskau getrennt.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Ermittler für besonders wichtige Fälle der ersten Ermittlungsabteilung der zweiten Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle (Verbrechen gegen die Staatsgewalt und im Bereich der Wirtschaft) der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Moskauer Gebiet Kobyljatzki J. I. leitet ein Strafverfahren gegen den 67-jährigen Stepan Adamov wegen eines Verbrechens gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches ein. der Russischen Föderation.

    In dem Urteil heißt es, dass der Gläubige, "während er im Auto sitzt, [...] half beim Unterrichten, legte die Bibel aus und las ein Gebet zu Jehova Gott, in dem er die religiösen Konzepte der religiösen Bewegung des Glaubens der Zeugen Jehovas erläuterte und Beispiele aus dem Leben anführte."

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    Fall eingeleitet

    Das Strafverfahren gegen Stepan Adamov wird mit dem im September 2019 eingeleiteten Strafverfahren gegen Tschechow-Gläubige kombiniert: Juri und Sinaida Krutjakow, Konstantin Scherebzow und Witali Nikiforow, die des Extremismus beschuldigt werden.

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    Fall eingeleitet

    Der Ermittler J. Kobylyatsky entscheidet über die Trennung des Strafverfahrens gegen Adamov in ein separates Verfahren. Ihm wird eine neue Nummer zugewiesen: 42002460043000109.

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