Der Fall Lukin in Bijsk

Fallbeispiel

Im Dezember 2022 eröffnete das Ermittlungskomitee in Bijsk ein Strafverfahren gegen Unbekannte. In diesem Fall wurden im Januar 2023 Durchsuchungen in den Wohnungen der örtlichen Zeugen Jehovas durchgeführt. Der Verdächtige war ein angesehener Geschäftsmann aus der Stadt, Sergej Lukin. Nach Angaben der Ermittler nahm er an den “Aktivitäten einer extremistischen Organisation” teil – so wurde eine gewöhnliche Versammlung von Gläubigen zur Diskussion über die Bibel interpretiert. Grund für die Strafverfolgung war die Aussage eines Mannes, der sich angeblich für die Bibel interessierte. Nach dem Verhör wurde Lukin aufgrund einer Anerkennungsvereinbarung freigelassen. Im Januar 2024 begann das Gericht mit der Anhörung des Falles in der Hauptsache.

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    1. Dezember 2022 Fall eingeleitet

    Die Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für die Region Altai leitet ein Strafverfahren gegen Unbekannt ein.

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    25. Januar 2023 Suchen Verhör Anerkennungsvereinbarung

    Am frühen Morgen werden vier Zeugen Jehovas in Bijsk durchsucht: zwei Frauen und zwei Männer. In der Wohnung eines 60-jährigen Gläubigen durchsuchen Sicherheitskräfte mehrere Räume gleichzeitig und verstreuen Gegenstände auf dem Boden. Dann wurde sie im FSB-Gebäude verhört und mit der Drohung gedroht, ein Verfahren wegen eines extremistischen Artikels zu eröffnen, und dann in die örtliche Abteilung des Ermittlungskomitees gebracht.

    Nach einer Durchsuchung der Wohnung des 51-jährigen Sergej Lukin wurde er zur Befragung in den Untersuchungsausschuss gebracht. Der leitende Ermittler I. V. Lobada wählt Lukin ein gewisses Maß an Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens. Dann wird der Gläubige an seinen Arbeitsplatz gebracht, wo sein Büro in Anwesenheit von FSB-Offizieren durchsucht wird.

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    27. Oktober 2023 Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler Lobada nennt Sergej Lukin als Angeklagten. In dem Urteil heißt es, dass die Gläubigen bei der Abhaltung der Zusammenkünfte in der Wohnung "strenge Geheimhaltungsmaßnahmen der Gemeinde ... Dort studierten sie die religiösen Lehren der Zeugen Jehovas, gaben Kommentare ab und äußerten sich zu den besprochenen Themen."

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    25. Januar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anklageschrift wird in der mündlichen Verhandlung verkündet. Sergej Lukin verliest seine Haltung zu dem Kriminalfall: Als Gläubiger habe er von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht, sich gemeinsam zur Religion zu bekennen und Gottesdienste abzuhalten. Der Angeklagte betont, dass es in seinen Handlungen keine Anzeichen von Extremismus, Propaganda der Überlegenheit oder Exklusivität gibt.

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    15. Februar — 2. Mai 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anklage liest die Fallunterlagen aus den Bänden 1 bis 8 vor. Der Staatsanwalt liest auch die Daten des ORM vor, die Informationen über den Gottesdienst enthalten, in dem die Gläubigen die Bibel studieren.

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    13. Juni 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die Vernehmung der Zeugen der Anklage dauert etwa 2,5 Stunden. Einer von ihnen, Alexejew, sagt, er habe sich mit Sergej Lukin in seinem Haus getroffen, um über die Bibel zu sprechen. Er habe von dem Angeklagten keinen Zwang gehört, seinen Glauben zu wechseln.

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    4. Juli 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Zeugen der Anklage werden verhört - FSB-Offiziere, die operative Suchaktionen durchführten -, Vatslavsky und Cherednichenko. Wie sich herausstellte, wurden die Original-Audio- und Videoaufnahmen des OPM nicht gespeichert.

    Ein Zeichen von Extremismus in den Handlungen der Zeugen Jehovas ist laut Vaclavsky die Behauptung, es gebe nur eine wahre Religion.