Der Fall Kasakow und Mirgorodskaja in Bikin

Fallbeispiel

Im November 2020 leitete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Sergej Kasakow, einen pensionierten Feuerwehrmann, und Olga Mirgorodskaja, eine Mutter von zwei Kindern, ein. Die Ermittlungen verdächtigten Sergej, extremistische Aktivitäten organisiert zu haben, und Olga, daran beteiligt zu sein. Einen Monat später wurden die Häuser der friedlichen Gläubigen durchsucht. Sergej wurde in Petropawlowsk-Kamtschatski inhaftiert, wo er sich um seine betagte Mutter kümmerte, die einen Schlaganfall erlitten hatte. Er verbrachte mehr als 5 Monate in der Untersuchungshaftanstalt und weitere 2 Monate unter Hausarrest. Der Fall ist seit Februar 2022 vor Gericht anhängig. In einer vorläufigen Anhörung beschloss der Richter, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, aber diese Entscheidung wurde später revidiert. Im Mai wurde der Fall der Gläubigen erneut an das Gericht verwiesen, um von denselben Richtern geprüft zu werden. Im August 2023 befand das Gericht Olga Mirgorodskaja und Sergej Kasakow für schuldig und verurteilte sie zu Geldstrafen von 300.000 bzw. 500.000 Rubel. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil, reduzierte aber die Höhe der Geldstrafe für Kasakow auf 200.000 Rubel.

  • #
    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2

    N. E. Yakimov, Ermittler der Abteilung für bezirksübergreifende Ermittlungen des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Chabarowsk und das Jüdische Autonome Gebiet, leitet ein Strafverfahren gegen Sergej Kasakow gemäß den Teilen 1 und 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation extremistischer Aktivitäten und Beteiligung daran) ein.

    Außerdem wurde ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation gegen Olga Mirgorodskaja und andere nicht identifizierte Personen eingeleitet.

  • #
    Fall eingeleitet

    Die Strafverfahren gegen Sergej Kasakow und Olga Mirgorodskaja werden zu einem Verfahren zusammengefasst.

  • #
    Fall eingeleitet

    Mit der Untersuchung der Strafsache ist die Zweite Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Chabarowsk und das Jüdische Autonome Gebiet betraut.

  • #
    Suchen Haftanstalt Verhör

    Seit dem frühen Morgen haben Beamte des örtlichen FSB und des Ermittlungskomitees in der Stadt Bikin und im Dorf Lermontowka Durchsuchungen an 9 Adressen durchgeführt. Die Häuser der Gläubigen werden mit verschiedenen Tricks infiltriert. So wurde Olga Mirgorodskaja um 6 Uhr morgens angerufen und gebeten, einen Krankenwagen zu rufen. Später wird sie als Verdächtige verhört.

    Sergej Kasakow aus Petropawlowsk-Kamtschatski, wo er seine Mutter pflegte, die einen Schlaganfall erlitten hatte, wird als Verdächtiger zum Verhör nach Chabarowsk gebracht.

  • #
    Haftanstalt

    Der Richter des Zentralen Bezirksgerichts von Chabarowsk, A. W. Podoljakin, verhängte gegen Sergej Kasakow eine Haftstrafe von 1 Monat und 20 Tagen. Sergej wurde in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in Chabarowsk gebracht.

  • #
    Hausarrest

    Sergej Kasakow wird unter Hausarrest gestellt. Er verbrachte 166 Tage in Untersuchungshaft.

  • #
    Verbot bestimmter Handlungen

    Der Richter des Zentralen Bezirksgerichts von Chabarowsk, Jaroslaw Sidorow, mildert die vorbeugende Maßnahme von Sergej Kasakow ab: Er entlässt den Gläubigen aus dem Hausarrest und überlässt ihn einem Verbot bestimmter Handlungen.

  • #
    Der Fall ging vor Gericht

    Das Strafverfahren gegen Sergej Kasakow und Olga Mirgorodskaja wird dem Stadtgericht Bikinski des Gebiets Chabarowsk vorgelegt. Es wird von Denis Dneprovsky geprüft.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Fall an Staatsanwaltschaft zurückverwiesen

    Während der Vorverhandlung beschließt Richter Denys Dneprovsky, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, da "die Anklageschrift unter Verletzung der Anforderungen des Strafgesetzbuches erstellt wurde".

  • #
    Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Chabarowsk hebt die Entscheidung des Stadtgerichts Bikin auf, den Fall Sergej Kasakow und Olga an die Staatsanwaltschaft Mirgorod zurückzugeben, und verweist ihn zur erneuten Prüfung an dasselbe Gericht zurück.

  • #
    Der Fall ging vor Gericht

    Das Strafverfahren gegen Kazakov und Mirogorodsky wird erneut dem Stadtgericht Bikin zur erneuten Prüfung unter dem Vorsitz von Richter Denis Dneprovsky vorgelegt.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die erste Gerichtsverhandlung findet im Stadtgericht Bikinski der Region Chabarowsk unter dem Vorsitz von Richter Denis Dneprovsky statt. Der Staatsanwalt verliest die wichtigsten Bestimmungen der Anklageschrift. Die Angeklagten sagen dem Gericht, dass sie sich nicht schuldig bekennen.

    Sergej Kasakow äußert sich mit einer Haltung zu den Anschuldigungen. Er behauptet, dass diese Strafverfolgung rechtswidrig sei, da die Staatsanwaltschaft keine Tatsachen vorgelegt habe, dass er die Aktivitäten der liquidierten Organisation organisiert oder daran teilgenommen habe. Er sagt auch, dass er nie extremistische Ansichten unterstützt habe und ein tief religiöser Mensch sei. "Um ein Zeuge Jehovas zu sein, muss man keiner juristischen Person angehören", sagte Kazakov.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Angeklagten Kasakow und Mirgorodskaja stellten Anträge auf Verweigerung des Beistands der bestellten Verteidiger, aber der Richter lehnte sie ab.

    Das Gericht teilt mit, dass die Informationen über den Tod eines der Zeugen bestätigt wurden. Der Staatsanwalt beantragt die Ankündigung der Vernehmung des verstorbenen Zeugen, und der Richter gibt diesem Antrag trotz der Proteste der Verteidigung statt. Die übrigen Zeugen erscheinen nicht zur Anhörung.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Es wird ein Zeuge vernommen, der angibt, die Angeklagten nicht zu kennen und ihnen gegenüber keine feindseligen Gefühle zu empfinden. Er äußert seine persönliche Meinung über die Organisation der Zeugen Jehovas. Auf die Frage, ob der Zeuge bei der Versammlung der Gläubigen, an der der Verhörte vor einigen Jahren teilgenommen habe, Aufrufe zu Gewalt, Rassendiskriminierung usw. gehört habe, antwortet er, dass er sich an so etwas nicht erinnern könne. Auf Antrag des Staatsanwalts wird die Aussage eines Zeugen verlesen. Er kann sich nicht erklären, warum sich seine Aussage im Ermittlungsverfahren und seine Aussage vor Gericht widersprechen.

    Ein weiterer Zeuge wird vernommen. Er habe den Angeklagten Kasakow nur einmal gesehen, aber er kenne ihn nicht persönlich, er habe keine negativen Gefühle ihm gegenüber. Er sagt, dass ihre Glaubensbrüder zu seiner Mutter kamen, Lieder sangen, Gott lobten, nichts Schlechtes oder Verbotenes taten.

    Ein Zeuge, der in der Nähe von Olga Mirgorodskaja wohnt, wird verhört. Die Zeugin sagt, sie habe von den Angeklagten noch nie Reden gehört, in denen Menschen anderer Religionen beleidigt worden seien, die mit der Regierung unzufrieden seien oder zu Gewalt aufgerufen hätten. Der Zeuge beschrieb die Angeklagte Mirgorodskaja als eine ruhige, familienfreundliche und freundliche Frau.

    Der FSB-Offizier K.V. Fomin, der an der operativen Durchsuchung in diesem Kriminalfall beteiligt war, wird verhört. Während des ORM enthüllte Fomin, dass die Angeklagte Mirgorodskaja Glaubensbrüder zu sich nach Hause einlud, wo sie sich Videos ansahen und das Zoom-Programm nutzten, um mit Kazakov zu kommunizieren. Der Zeuge bestätigt, dass der Oberste Gerichtshof Jehovas Zeugen nicht verboten hat, Gottesdienste abzuhalten.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Der letzte Zeuge wird vernommen. Auf die Frage des Richters antwortet er, dass er die Angeklagten nicht persönlich kenne. Der Staatsanwalt stellt dem Zeugen Fragen darüber, ob er an Zusammenkünften teilgenommen hat, ob er weiß, wie Spenden gesammelt wurden, und andere Fragen über die Organisation der Zeugen Jehovas.

    Der Staatsanwalt stellt einen Antrag auf Offenlegung der vorläufigen Aussage des Zeugen, da die Aussage vor Gericht diesen widerspricht. Der Richter gibt dem Antrag statt und die Zeugenaussage wird verlesen.

    Der Richter kündigt an, dass er in die Phase übergeht, in der er die Materialien des Strafverfahrens studiert.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Das Gericht prüft die Bände 2 bis 4 des Verfahrens. Die Anwälte machen auf die Diskrepanz in einem der Dokumente aufmerksam und bitten darum, Protokolle und Bescheinigungen nicht zu berücksichtigen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Fall stehen oder mit Verstößen gegen die Strafprozessordnung erstellt wurden.

    11 Personen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen, aber aufgrund der epidemiologischen Situation dürfen nur sechs in den Saal.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussfolgerungen von Experten

    Der 6. Band der Fallunterlagen wird derzeit geprüft. In Bezug auf das Gutachten des Sachverständigen zur Tonaufnahme des Gottesdienstes betont der Anwalt, dass auf der Aufnahme keine Handlungen oder Aufrufe extremistischer Natur zu sehen seien. Mit Freunden über die Bibel zu diskutieren ist legal und keine Propaganda.

    Die Verteidigung spricht auch von der Irrelevanz der Schlussfolgerungen des Sachverständigen. Zum Beispiel bewertet er einen einfachen Dialog zwischen Frauen über die Kindererziehung als religiöse Aktivität. Darüber hinaus enthielten die geprüften Fallakten unzulässige Beweismittel.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussfolgerungen von Experten

    Es werden die Bände 7, 8 und 9 des Falles untersucht. Die Verteidigung weist wiederholt auf die Unbegründetheit der Schlussfolgerungen von Gutachten hin und betont, dass die Treffen der Gläubigen keine Fortsetzung der Aktivitäten irgendwelcher verbotener juristischer Personen sind.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft den 10. Band des Verfahrens, der unter anderem eine Audioaufnahme eines Treffens mit Freunden in der Wohnung von Olga Mirgorodskaja enthält.

    Die Rechtsanwälte Kazakov und Mirgorodsky machen das Gericht darauf aufmerksam, dass nach dem Föderalen Gesetz "Über operative Suchtätigkeiten" operative Maßnahmen nur durch eine gerichtliche Entscheidung möglich sind. Eine solche Anordnung wurde nicht erteilt. In diesem Zusammenhang ist die Verteidigung der Ansicht, dass die Rechte der Angeklagten verletzt wurden, da die Tonaufnahme ohne Wissen des Eigentümers der Räumlichkeiten gemacht wurde.

    Olgas Anwalt merkt auch an, dass die Organisation keine Religion sein kann: "Es ist unmöglich, ein Unterstützer religiöser Lehren in Form einer Organisation zu sein."

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörung findet im Büro des Richters statt, es gibt keine Plätze für Zuhörer.

    Die Beklagten stellen einen Antrag auf Zulassung von Zuhörern zur Gerichtsverhandlung. Der Richter gibt dem Antrag statt.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörung findet wieder im Büro des Richters statt, da der Saal besetzt ist.

    Der Staatsanwalt hat die Anklage vorgetragen. Die Verteidigung bittet um Zeit, um die Aussagen der Angeklagten vorzubereiten. Der Richter stimmt dem zu.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht lehnt den Antrag von Sergej Kasakov ab, das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Kazakov und Mirgorodskaya geben ihre Zeugenaussagen ab und beantworten Fragen.

  • #
    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht kommt den Anträgen der Verteidigung auf vollständige Offenlegung der im Rahmen der Ermittlungen als Anklage vorgelegten Dokumente statt.

    Nach der Ankündigung gab der Richter auch dem Antrag der Anwälte statt, Audioaufnahmen von Treffen von Gläubigen in Mirgorodskajas Wohnung anzuhören.

  • #
    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt fordert für Sergej Kasakow 6 Jahre und 2 Monate Haft in einer Strafkolonie und zusätzliche Einschränkungen nach Verbüßung seiner Strafe und für Olga Mirgorodskaja 4 Jahre Bewährungsstrafe und zusätzliche Freiheitsbeschränkungen.

    Die Debatte der Parteien ist im Gange.

    Die Verteidigung beantragt die Untersuchung von Dokumenten, die einen Nachtrag zur Zeugenaussage enthalten, sowie die Ungültigerklärung der religiösen Untersuchung der Historikerin Maria Serdjuk, die für ihre Schlussfolgerungen berüchtigt wurde, die die Rechte der Angeklagten verletzten, und die Anberaumung einer neuen Untersuchung. Der Richter weigert sich, ohne sich in den Beratungsraum zurückzuziehen, die Frage zu erfüllen.

  • #
    Fein Minderjährige Satz erster Instanz Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2
  • #
    Berufungsgericht

    Vor dem Bezirksgericht Chabarowsk beginnt die Berufungsverhandlung über die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Der Anwalt von Olga Mirgorodskaja stellt einen Antrag auf Anfechtung des Vorsitzenden Richters Wladimir Bykow, da er nach Angaben des Anwalts an der Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht teilgenommen hat. Der Vorstand lehnt ab.

    Sergey Kazakov weist das Gericht darauf hin, dass ihm in dem Urteil die religiösen Überzeugungen der Zeugen Jehovas unterstellt werden, nicht aber konkrete illegale Handlungen im Zusammenhang mit Extremismus.

    Olga Mirgorodskaja sagt, dass ihre Handlungen und Äußerungen ausschließlich friedlich und rechtmäßig gewesen seien und dass ihre Religionszugehörigkeit zu Jehovas Zeugen kein Verbrechen sei.

    Der Anwalt von Sergej Kasakow fordert das Gericht auf, seinen Mandanten für unschuldig zu erklären, da es seiner Meinung nach kein Motiv und keine Anzeichen für ein Verbrechen in dem Fall gibt. Mirgorodskajas Verteidigung fordert einen Freispruch oder eine Herabsetzung der Geldstrafe.

    Der Staatsanwalt erhebt Einspruch und verweist darauf, dass eine solche Strafe das Minimum nach diesem Artikel sei. Die Berufungsverhandlung wird vertagt.

  • #
    Berufungsgericht Fein
Zurück zum Anfang