Der Fall Kogut in Berjosowski

Fallbeispiel

Nach 2,5 Jahren Strafverfahren wurde Khasan Kogut aus der Stadt Berjosowski zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Juli 2018 war der Beginn der Verfolgung des Gläubigen: Ein FSB-Ermittler führte eine vierstündige Durchsuchung in Khasans Wohnung im Beisein seines 5-jährigen Sohnes durch. Das folgende Verhör dauerte ebenso lange. Ein halbes Jahr später wurde Kogut nach Artikel 282 Absatz 2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches angeklagt, unter Hausarrest gestellt und einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen. Bei der Anhörung vor dem Stadtgericht Berjosowski stellte der geladene Sachverständige fest, dass er in den Akten keine Aufrufe zum Extremismus sehe und dass “Jehovas Zeugen sich eng an die Bibel halten”. Trotzdem forderte der Staatsanwalt 2 Jahre Gefängnis für Kogut mit der Begründung, Jehovas Zeugen hätten die Lehre von der feurigen Hölle erfunden und damit ihre Inkompetenz offenbart. Richterin Elena Bigeza befand Khasan Kogut des Extremismus für schuldig, weil er sich mit Glaubensbrüdern getroffen hatte. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil.

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    Der Richter des Zentralen Bezirksgerichts von Kemerowo, N. M. Naumova, entscheidet über die Durchsuchung der Wohnung von Hasan Kogut in der Strafsache Nr. 11807320001000380 (Fall Levchuk und Britvin).

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    Kogut wird durchsucht.

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    Berufungsgericht

    Gegen die Durchsuchung wurde Beschwerde eingelegt.

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    Fall eingeleitet

    Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands in der Region Kemerowo, Richter Efimov M. I., trifft die Entscheidung, den Fall Kogut von der Strafsache Nr. 11807320001000380 (Levchuk und Britvin) in ein separates Verfahren zu trennen.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Verhör

    Leitender Ermittler der Ermittlungsabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Region Kemerowo, Justizmajor Efimov M. I. entscheidet über die Einleitung eines Strafverfahrens wegen eines Verbrechens gemäß Artikel 282 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Kogut Kh. und nimmt das Verfahren an. Er wurde als Angeklagter im Fall Nr. 1190732000100083 angeklagt.

    Kogut Hasan wurde zum FSB SO vorgeladen, um den beschlagnahmten Laptop abzuholen, wurde aber daraufhin festgenommen. Es wurden Vernehmungs- und Haftprotokolle erstellt.

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    Vorübergehende Hafteinrichtung Hausarrest

    Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands in der Region Kemerowo, Richter Efimov M.I., beschließt, beim Zentralen Bezirksgericht von Kemerowo zu beantragen, eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form eines Hausarrests gegen Kogut H. für 2 Monate, d.h. bis zum 06.04.2019, zu beschließen.

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    Hausarrest

    Das Zentrale Bezirksgericht von Kemerowo, bestehend aus der Vorsitzenden Richterin Rodina E. B. entscheidet über die Wahl einer Fixierungsmaßnahme in Form von Hausarrest.

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    Berufungsgericht

    Gegen den Hausarrest wurde Berufung eingelegt.

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    Schlussfolgerungen von Experten

    Eine psychiatrische Untersuchung des Angeklagten wurde durchgeführt.

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    Berufungsgericht

    Anhörung in der Berufungsinstanz.

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    Hausarrest

    Die Richterin des Zentralen Bezirksgerichts von Kemerowo, N. M. Naumova, entscheidet über die Verlängerung der Haftdauer unter Hausarrest von Kogutu H. um 2 Monate 00 Tage und insgesamt um bis zu 4 Monate, d.h. bis zum 6. Juni 2019.

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    Hausarrest

    Der Richter des Zentralen Bezirksgerichts von Kemerowo, A.V. Dontsov, entscheidet über die Verlängerung der Haftdauer unter Hausarrest von Kogutu H. um 2 Monate und 00 Tage, d.h. bis zum 6. August 2019.

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    Anerkennungsvereinbarung

    Das Bezirksgericht Kemerowo hat in der Berufung entschieden, die Entscheidung des Stadtgerichts Beresowski aufzuheben, die Dauer des Hausarrests zu verlängern und die Maßnahme der Fixierung in ein Anerkenntnis, nicht zu gehen und sich angemessen zu verhalten, zu ändern.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die mündliche Verhandlung in der Hauptsache. Drei Zeugen der Anklage wurden vernommen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die mündliche Verhandlung in der Hauptsache.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Die mündliche Verhandlung in der Hauptsache. Zeugen der Verteidigung wurden befragt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Kogut H. beantragt die Verbindung seines Strafverfahrens mit dem Fall Levchuk und Britvin. Das Gericht lehnt den Antrag mit dem Argument ab, dass solche Anträge zu Beginn des Verfahrens eingereicht werden sollten und nicht, wenn es fast abgeschlossen ist.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Gerichtsverhandlung, die für 15:00 Uhr angesetzt ist, beginnt mit einer langen Verzögerung seitens des Richters. Die Anhörung wird auf den nächsten Tag vertagt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Anmerkungen von Fachleuten

    Der Experte Vadim Shiller vom Center for Ethno-Confessional Research, Prevention of Extremism and Countering the Ideology of Terrorism wurde verhört.

    Hasan Kogut stellt dem Experten klärende Fragen, doch die Richterin Elena Bigeza unterbricht ihn. Bei der Analyse der zur Verfügung gestellten Einsatzmaterialien stellt Vadim Shiller fest, dass sie keine extremistischen Aufrufe und Äußerungen enthalten. Der Experte weist darauf hin, dass "sie [Jehovas Zeugen] sich buchstäblich und eng an die Bibel halten".

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Bei der Anhörung vor dem Stadtgericht Beresowski sagt Hasan Kogut aus und bittet darum, den Akten des Strafverfahrens schriftliche Notizen beizufügen. Der Gläubige gesteht seine Schuld nicht ein. Er betont: "Ich werde heute beschuldigt, an einen Gott zu glauben, dessen Name Jehova ist, der unser Schöpfer ist. Sie werden für meinen Glauben verurteilt. Wenn ich kein Zeuge Jehovas gewesen wäre, wäre ich nicht vor Gericht gestellt worden, obwohl diese Religion in Russland nicht verboten ist."

    Der Gläubige erklärt dem Gericht auch, dass er während der Voruntersuchung im Fall Britvin und Levchuk unter dem Druck von Strafverfolgungsbeamten und in Abwesenheit eines Anwalts verhört wurde und dass die falsche Formulierung des Ermittlers, die während des Verhörs verwendet wurde, in Zukunft gegen ihn verwendet werden könnte. Der Staatsanwalt beharrt auf ihrer Offenlegung und stellt den Antrag, den FSB-Ermittler M. Beloglazov, der das Verhör von Kogut durchgeführt hat, als Zeugen in die Gerichtsverhandlung zu laden.

    Die Verteidigung beantragt den Ausschluss von Beweismitteln, die Aussage eines als geheim eingestuften Zeugen und bittet um Zeit, um einen Antrag vorzubereiten, um die Aussage von Kogut in dem Fall während des Ermittlungsverfahrens auf der Grundlage von Artikel 75 der Strafprozessordnung für unzulässig zu erklären.

    Die nächste Gerichtsverhandlung findet am 1. Juni um 10:00 Uhr statt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Abhören und versteckte Überwachung

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhört das Gericht den FSB-Ermittler M. Beloglazov, der die Wohnung von Hasan Kogut durchsucht und auf der Polizeiwache verhört hat.

    Der Angeklagte weist darauf hin, dass die Durchsuchung seiner Wohnung in Anwesenheit eines 5-jährigen Kindes für 4 Stunden stattfand. Es folgte ein 4-stündiges polizeiliches Verhör. Hassan empfindet das als psychischen Druck. Der Richter entscheidet, dass es keine Verstöße seitens des Ermittlers gab.

    Nach der Pause wird auf Antrag der Verteidigung eine Audioaufnahme der Vernehmung eines geheimen Zeugen angehört. Aufgrund von Fremdgeräuschen kann die Sprachaufzeichnung nicht verstanden werden, aber der Richter schließt diese Materialien nicht aus dem Verfahren aus.

    Das Verfahren wird in die Phase der Erörterung durch die Parteien fortgesetzt. Sie sind für den 18. Juni 2020 geplant.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Staatsanwaltschaft des Gebiets Kemerowo antwortet schriftlich auf den Antrag von Hasan Kogut, die Anklage vor Gericht fallen zu lassen. Die Antwort beschränkt sich auf das Zitat des Gesetzes, das besagt, dass eine solche Ablehnung möglich ist, wenn der Staatsanwalt "zu dem Schluss kommt, dass die vorgelegten Beweise die Anklage gegen den Angeklagten nicht stützen". Aus dem eingegangenen Schreiben geht jedoch nicht hervor, ob der Staatsanwalt zu dieser Verurteilung gekommen ist oder nicht.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Richterin des Stadtgerichts Beresowski der Region Kemerowo, Elena Bigeza, weigert sich , die Stellungnahme Nr. 10/2020 von Hasan Kogut zuzulassen, die von der Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen angenommen wurde. Der Richter und der Staatsanwalt argumentieren, dass die russische Regierung noch keine Entscheidungen im Zusammenhang mit dieser Resolution getroffen hat. Darüber hinaus gibt die Anwendung die Quelle des Dokuments nicht an. Der Ankläger stellt fest, dass die Entscheidungen eines internationalen Gremiums keine Beweise, sondern überflüssige Informationen sind.

    Der Anwalt stellt den Antrag, Hassans Aussage, die er während der Vernehmung als Zeuge gemacht hat, auszuschließen, da der Staatsanwalt sie in der Anklage verwendet. Der Staatsanwalt bittet um Zeit, um seine Stellungnahme zu dem Antrag vorzubereiten.

    Die Gerichtsverhandlung wurde für die Zeit des Richterurlaubs auf den 4. August 2020 verschoben. Der Ankläger ist bereit, in der Aussprache das Wort zu ergreifen.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Vor dem Stadtgericht Beresowski ist eine Debatte im Gange, in deren Verlauf der Staatsanwalt 2 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für Hasan Kogut beantragt. Die Staatsanwältin verstand offensichtlich den Kern des Falles nicht: In ihrer Rede erklärte die Staatsanwältin, dass Jehovas Zeugen die Lehre von der feurigen Hölle erfunden hätten (tatsächlich sind es unter den christlichen Religionen die Glaubensbekenntnisse der Zeugen Jehovas, die sich durch die Leugnung der feurigen Hölle auszeichnen).

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    Schlussplädoyers der Verteidigung

    Die Debatte geht vor Gericht weiter, der Angeklagte spricht, ebenso wie die Verteidigung. Der Anwalt weist darauf hin, dass die örtliche Religionsgemeinschaft am 17. April 2017 aufgelöst wurde, so dass eine Beteiligung des Angeklagten daran unmöglich ist. Der Anwalt weist auch darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft die Begriffe "Versammlung" und "LRO" nicht trennt und die Tatsache der Propaganda der Exklusivität der Religion der Zeugen Jehovas nicht bewiesen ist.

    Das letzte Wort von Hassan Kogut ist für den 31. August 2020 geplant.

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    Schlussbemerkung Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Prozess gegen Hasan Kogut im Strafverfahren gegen Hasan Kogut geht vor dem Stadtgericht Beresowski zu Ende. Etwa 25 Personen kommen, um den Gläubigen zu unterstützen, aber nur sechs dürfen in den Versammlungsraum. Die Staatsanwaltschaft, der Anwalt und der Angeklagte äußern sich. Der Staatsanwalt betont, dass Kogut sich nicht schuldig bekannt habe, deshalb verdiene er eine Strafe.

    Der Richter setzt die Abschlussrede von Hassan Kogut für den 10. September 2020 an. Am selben Tag kann das Gericht ein Urteil fällen.

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    Schlussbemerkung Im Gerichtssaal Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2

    Hassan Kogut spricht mit dem letzten Wort vor Gericht und gibt keine Schuld im Extremismus zu. Richterin Elena Begeza verurteilt ihn zu 2,5 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren.

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    Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Kemerowo prüft eine Berufung gegen die Verurteilung des Stadtgerichts Beresowski. Richterin Irina Gulyaeva weist die Berufung zurück und bestätigt das Urteil gegen Hasan Kogut. Das Urteil tritt in Kraft.

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